Ausweis ab 1.Oktober 2009 bei Ryanair zwingend erforderlich

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Ryanair erinnert daran, dass ab dem 1. Oktober 2009 ein Check-In für ihre Flüge nur noch einem gültigen, vom jeweiligen Heimatland ausgegebenen Reisepass* oder Personalausweis* möglich ist.

Bislang war es in einigen Ländern möglich, mittels eines Führerscheins als Identifizierungsnachweis vor allem für Inlandsflüge von Ryanair einzuchecken. In Zusammenhang mit der Umstellung auf 100 Prozent Web-Check-In ist diese Alternative nicht mehr gegeben.

Reisende, die ohne gültige Ausweispapiere am Flughafen erscheinen, werden – da darauf ausdrücklich im Buchungsvorgang hingewiesen wird und der Kunde vor dem Buchen den Konditionen zustimmen muss – nicht befördert.

*gültige Ausweispapiere sind in diesem Sinne und von Ryanair akzeptiert:
der amtliche Reisepass, die Personalausweise der so genannten EEA-Staaten (=European Economic Aera), der amtliche deutsche Kinderausweis, die italienische „Certificato Di Nascita” mit den Kennzeichnungen “VALIDO PER L’ESPATRIO“ bzw. „IL QUESTORE“, ein gültiges UN Refugee Convention Travel Document (lt. § 28 (1) der UN Konvention von 1951) oder ein gültiges Convention Travel Document (lt. § 27 der UN Konvention für Staatenlose von 1954)