Die Europäische Union verhandelt derzeit mit den USA, Australien, Kanada und anderen Drittstaaten über die Übermittlung von Fluggastdaten.
Diese sogenannten passenger name record Daten (PNR) werden von Fluggesellschaften während des Buchungsvorgangs erhoben. PNR Daten umfassen Kontaktinformationen und Angaben über die Person (Adresse, Mobiltelefonnummer, Geburtstag, Kreditkartendaten, Passinformationen usw.) sowie personenbezogene Informationen über den Passagier, wie besondere Reisevorlieben und Beziehungen zu anderen Mitreisenden (z.B. Sitzplatzinformationen).
Diese Daten sollen nun an Australien übermittelt werden und dort 5,5 Jahre gespeichert werden.
Am 22. September wurde das EU-Australien-PNR Abkommen vom Rat angenommen, sodass wahrscheinlich während der Plenartagung im Oktober über dieses Abkommen im EU-Parlament abgestimmt wird.
Die Daten werden für Profiling-Zwecke genutzt, um bisher unbekannte Verdächtige zu finden.
Diese Überwachungsmaßnahme aller Flug-Reisebewegungen findet ohne jeglichen konkreten Verdachtsmoment statt.
Es benötigt keiner richterlichen Genehmigung!
Daher stellt diese Maßnahme einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar!
www.nopnr.org