Nun werden auch dem Kranich die Flügel gestutzt: Wegen der schwächelnden Nachfrage reduziert die Lufthansa ihr Angebot. Zuvor hatten bereits die Ferienflieger Tuifly, Air Berlin und Condor angekündigt, einige Maschinen vom Himmel zu holen. Bis zu 75 Flüge pro Woche sollen in der Sommersaison gestrichen werden.
Vor allem für die Charterkunden bedeutet das nichts Gutes: Sie müssen sich darauf einstellen, dass sich ihre Flugzeiten noch häufiger kurzfristig ändern. Und so mancher auf TUI gebuchte Gast könnte sich auch unversehens an Bord einer Öger-Maschine wiederfinden.
Die Rechtsprechung deckt diese Sparstrategie der Veranstalter auf dem Rücken der Verbraucher. Den Ferienfliegern werden kurzfristige Änderungen zugebilligt, wenn sie dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgelegt haben. Für Linienflieger, wie zum Beispiel die Lufthansa, aber gilt das nicht. Das ist nicht nur Reiserechtlern ein Dorn im Auge.
Denn an Bord von Charterfliegern sitzen heute Geschäftsleute ebenso wie Pauschalurlauber. Eine Unterscheidung zwischen den Fluggesellschaften ist deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Auch der Grundsatz „Vertrag ist Vertrag“ muss natürlich für beide gelten. Was recht ist, ist Recht!