Abtretungsverbot bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen unwirksam?

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Der Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, könnte schon in Kürze gekippt werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Köln hervor (AZ: 113 C 381/16). Die Richter stellen darin fest, dass ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, wegen „unangemessener Benachteiligung des Fluggastes“ unwirksam sein dürfte. Nach Auffassung des Gerichts steht das Abtretungsverbot dem Sinn und Zweck der Fluggastverordnung und dem Verbraucherschutz entgegen.
Quelle: EUflight.de