Am 12. Juli 2020 ist mit der Platform-to-Business (P2B) Regulierung eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die von Hotels und Restaurants in Europa außerordentlich begrüßt wird. Sie stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für Unternehmen des Gastgewerbes in ganz Europa in ihren Geschäftsbeziehungen mit Internet-Giganten dar.
Hotels und Restaurants können von der so genannten „P2B-Verordnung“ einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten. Die neue Verordnung bringt mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von gewerblichen Nutzern (wie z.B. Hotels, Restaurants) und Online-Vermittlern bei u.a. folgenden Aspekten:
Ein gründlicheres Verständnis und weniger Ermessensspielräume bei Ranking- und Suchergebnissen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein.
„Das europäische Gastgewerbe erachtet die ‚P2B-Verordnung‘ als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben. Sie wird die Beziehungen zwischen Plattformen und Hoteliers, die bisher ungerecht und unausgewogen waren, verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und nachhaltigen Wettbewerbs im Online-Vertrieb markiert“, sagte Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von HOTREC und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Laut einer Untersuchung von HOTREC wurden im Jahr 2019 etwas weniger als 30% aller Hotelbuchungen in Europa über Online-Plattformen getätigt. Fast 85% dieser Buchungen werden über Plattformen getätigt, die letztlich zu nur zwei Unternehmen gehören, von denen eines einen Marktanteil von fast 70% hat. Es ist daher zu erwarten, dass die „P2B-Verordnung“ dazu beiträgt, die bisher geringe Verhandlungsmacht der Hoteliers gegenüber den Internet-Giganten zu stärken
Quelle: Hotelverband Deutschland IHA – IHA-Service GmbH