Die Fluggesellschaft Air Berlin hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Viele Fluggäste fragen sich nun, was mit ihren bereits gebuchten und bezahlten Flugtickets passiert. Kann Air Berlin den Flugbetrieb weiter aufrechterhalten? Springen andere Fluggesellschaften ein? Oder werden Flüge ganz gestrichen? Leider sind die Verbraucherrechte bei Zahlungsunfähigkeit von Fluglinien nicht ausreichend. Die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, was Verbraucher nun wissen sollten.
Als eine der größten europäischen Netzwerk-Airlines hat Air Berlin heute beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Fluggäste müssen nun um ihr per Vorkasse gezahltes Geld bangen. „Während Reiseveranstalter seit vielen Jahren gesetzlich verpflichtet sind, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern, lässt eine Versicherungspflicht für Airlines weiter auf sich warten“, beklagt Juristin Sabine Fischer-Volk und fordert eine längst überfällige Insolvenzabsicherungspflicht für Airlines.
Bislang hängt die Frage, ob Verbraucher im Falle einer Airline-Pleite ihr Geld zurückbekommen, davon ab, ob sie eine Pauschalreise oder nur einen Flug gebucht haben. Sabine Fischer-Volk erklärt: „Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können sich im Insolvenzfall der Fluggesellschaft an ihren Veranstalter wenden und einen Ersatzflug verlangen. Wenn das nicht gelingt, können sie den Reisevertrag kündigen und den gesamten Reisepreis zurückfordern. Nach vergeblicher Aufforderung können sie auf Kosten des Veranstalters sogar selbst einen Flug buchen.“
Für Reisende, die nur einen Flug gebucht haben, ist die Sache jedoch komplizierter, so Fischer-Volk: „Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Verbraucher ihre Forderungen bei einem eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden. Möglich ist auch, dass dieser andere Fluggesellschaften mit der Durchführung der gebuchten Flüge beauftragt. Sollte das nicht geschehen, sind die Chancen auf Rückzahlung bereits gezahlter Flugpreise erfahrungsgemäß schlecht. Und wenn, wird aus der Insolvenzmasse nur ein kleiner Teil zurückgezahlt. Zum besseren Schutz der Verbraucher fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg daher seit Längerem eine Insolvenzversicherungspflicht für Airlines, die bei Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz von Fluglinien den Flugpreis absichert.“
Derzeit teilt das Unternehmen mit, dass es das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung betreibt. Bei dieser Variante des Verfahrens führt das Management des Unternehmens die Geschäfte selbst weiter. Zudem erklärte die Airline optimistisch, dass alle ihre Flüge sowie jene von NIKI weiterhin stattfinden, Flugpläne und gebuchte Tickets ihre Gültigkeit behalten und alle Flüge weiterhin buchbar sind.
Quelle: Verbraucher-Zentrale Brandenburg e.V.