VDR wendet sich gegen Neuauflage der Kölner Bettensteuer

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Der deutsche GeschäftsreiseVerband VDR kritisiert die Neuauflage der Kölner Bettensteuer. Durch die neuen Vorschriften, die bereits ab 1. Dezember 2014 gelten, entsteht ein bürokratischer Mehraufwand für Geschäftsreisende, ihre Unternehmen und die Hotellerie.

„Geschäftsreisende sind von der Abgabe nur durch Vorlage detaillierter Formulare ausgenommen. Dieser Aufwand ist für alle Beteiligten unverhältnismäßig und wirtschaftsschädigend“, sagt Dirk Gerdom, Präsident des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).

Geschäftsreisende müssen in Köln ab Dezember einen Vordruck ausfüllen, in dem neben den Angaben zum Beherbergungsbetrieb und dem Aufenthaltszeitraum auch der Arbeitgeber sowie Name, Adressdaten und Passdaten des Reisenden anzuführen sind. Darüber hinaus benötigen geschäftlich Reisende noch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über die zwingende Veranlassung ihrer Übernachtung. Wer diese Formulare nicht im Hotel abgibt, zahlt eine Kulturförderabgabe in Höhe von fünf Prozent vom Übernachtungspreis.

„Vielen Unternehmen bleibt bis zum ersten Dezember zu wenig Zeit, ihre Geschäftsreisenden, vor allem jene aus dem Ausland, auf die neue Abgabe und die Freistellungsformulare hinzuweisen. Zudem werden die Formulare ausschließlich auf Deutsch zur Verfügung gestellt, und die Stadt Köln akzeptiert auch nur diese Vordrucke. Das sind höchst bürokratische, altmodische Zustände“, so Gerdom. VDR-Präsidiumsmitglied Daniela Schade ergänzt: „Auch für die Hotels ist der Aufwand enorm. Denn sie haben die Aufgabe abzufragen, ob die Übernachtung dienstlich oder privater Natur ist. Bis zu zwei Dokumente pro Geschäftsreisenden müssen dann auch noch archiviert werden, um sie bei Rückfrage des Kassen- und Steueramtes vorlegen zu können. Die kurzfristige Umsetzung und die Tatsache, dass eine Stadt wie Köln keine englische Übersetzung für ihre Formulare vorhält, ist mehr als problematisch.“

In Berlin und Hamburg müssen Geschäftsreisende zwar auch einen Nachweis erbringen, die Behörden akzeptieren aber auch eine Ausstellung der Hotelrechnung auf den Arbeitgeber oder eine durch ihn erfolgte elektronische Buchung als Beleg. Auf die Nachfrage, warum Köln es nicht ebenso einfach gestalte, hieß es gegenüber dem VDR, dass die kommunale Abgabenverordnung in Nordrhein-Westfalen nur den Gast und nicht die Hotels als Steuerschuldner zuließe, wie es zum Beispiel in Hamburg oder Berlin möglich sei. Auch in Thüringen können sich Geschäftsreisende unkompliziert von der Bettensteuer befreien lassen, weil es die dortige Verordnung den Kommunen gestattet. Der VDR-Fachausschusses Hotel wird sich des Themas annehmen. Der VDR wird zudem direkt in Kontakt mit dem Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters treten.