Unister-Flugseiten werben irreführend für akzeptierte Zahlungsmittel

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„Auf fluege.de zahlen Sie immer sicher mit:“, wurde Ende vergangenen Jahres auf der bekannten Unister-Flugverkaufsseite geworben. Daneben abgebildet war ein farbiges ec-Logo, zwischen den Logos verschiedener Kreditkarten. Ähnliche Versprechungen lasen Verbraucherinnen und Verbraucher auch auf andern Portalen der Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Leipzig. Wer glaubte, alle auf der Seite gebuchten Flüge mit Überweisung oder Lastschrift zahlen zu können, wurde allerdings in vielen Fällen enttäuscht.

„Bei unseren Tests haben wir festgestellt, dass im Schnitt nur etwa 30 Prozent der Flüge per Lastschrift gezahlt werden können“, informiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir haben auf fünf Portalen nach jeweils zehn verschiedenen Flügen pro Portal gesucht. Am geringsten war die Quote auf flug24.de mit 10 Prozent und ab-in-den-urlaub.de mit 20 Prozent. Eine Zahlung per Überweisung war in keinem der getesteten Buchungen möglich.“

Am gravierendsten war die Irreführung auf der Seite billigflug.de. Diese gehört zur Travel Viva GmbH aus Aschaffenburg, welche 2014 von Unister übernommen wurde. Dort wurde sogar behauptet, es könne mit Paypal, Sofortüberweisung und Giropay bezahlt werden. Dies war in keinem der getesteten Fälle möglich.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat wegen dieser Werbung mehrere Gerichtsverfahren gegen Unternehmen der Unister-Gruppe eingeleitet. „Der erste Fall ist erfolgreich abgeschlossen“, teilt Hummel mit. „Wir haben beim Landgericht Aschaffenburg eine einstweilige Verfügung gegen Travel Viva und ihren Geschäftsführer erwirkt (Aktenzeichen 2 HK O 1/15), die das Verhalten auf billigflug.de mit sofortiger Wirkung untersagt. Das ec-Logo darf während eines Buchungsvorgangs nicht abgebildet werden, wenn bei der zu buchenden Flugreise die Zahlung mit EC-Karte, Lastschrift oder Überweisung nicht möglich ist. Die Logos von Paypal, Sofortüberweisung und Giropay dürfen weder auf der Startseite noch am Beginn des Buchungsvorganges abgebildet werden, wenn nicht bei allen vertriebenen Flugreisen die Zahlung mit dem jeweiligen Zahlungsdienst möglich ist.“ Travel Viva und ihr Geschäftsführer haben bezüglich dieser Entscheidung eine Abschlusserklärung abgegeben, so dass die einstweilige Verfügung endgültig und rechtskräftig ist.

Zwischenzeitlich haben alle angegriffenen Unister-Flugseiten ihre Werbung in den angegriffenen Punkten verändert. Unter dem ec-Logo steht nun das Wort „Lastschrift“ und ein Hinweis „Alle Zahlarten sind abhängig von der Akzeptanz der Fluggesellschaft“.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Änderung für nicht ausreichend und hat gegen die neuen Darstellungen jeweils weitere gerichtliche Verfahren eingeleitet. Unister hat in einer anwaltlichen Stellungnahme erklärt, dass Linienflüge zwar grundsätzlich mittels Lastschrift gebucht werden können. Aber auch diesbezüglich gäbe es „geringfügige Einschränkungen hinsichtlich der Höhe des Warenkorbes und der Mindest-Reisevorausbuchungsfrist“.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen