Für Firmen ist die Anlage eines Geschäftskontos, ganz gleich welche Rechtsform ausgewählt wurde, ein wesentlicher Schritt im Zuge der Gründung. Es stellt die Grundlage der Selbstständigkeit.
Ein eigenständiges Konto trägt zu einem guten Überblick über sämtliche Zahlungen und Einnahmen bei.
Auf diese Art und Weise gehen der Jahresabschluss bzw. die Steuererklärung am Ende des Geschäftsjahres deutlich besser vonstatten.
Im Prinzip ist es gleichgültig, ob das Konto bei einer Bankfiliale oder einer Online-Bank ins Leben gerufen wird. Zahlreiche Gründungsmitglieder lassen sich zuerst bei der Hausbank, bei der sie das private Konto haben, entsprechend über ein Geschäftskonto beraten. Doch oftmals lohnt sich eine Gegenüberstellung von Kosten und allen Leistungen. Das Geschäftskonto bietet der Firma wichtige Vorteile. Worauf Unternehmer achtgeben sollten erläutern wir im folgenden. Tipps zum Geschäftskonto bekommen Sie auch mit einem kurzen Klick.
Die Aufgaben des Geschäftskontos
Sämtliche Zahlungen und Einnahmen, welche die Firma betreffen, laufen üblicherweise über ein Geschäftskonto. Je nach Umfang der Firma und der Rechtsform können diese Beträge teilweise sehr unterschiedlich sein. Denkbare Ausgaben und Einnahmen sind unter anderem:
– Ausgaben:
Geschäftliche Anschaffungen im Zuge der Gründung
Miete für Büro- und Lagerräumlichkeiten
Lohn für Mitarbeiter
Steuerzahlungen und Versicherungsleistungen
– Einnahmen:
Rechnungen die von Kunden beglichen werden
Zuschüsse zur Gründung des Unternehmens
Wesentlich ist, dass das Geschäftskonto nur jene Posten beinhalten, die auch geschäftlichen Ursprungs sind. Alle privaten Einnahmen und Ausgaben müssen die Unternehmer natürlich getrennt von einem solchen Konto bearbeiten. Die einzige Ausnahme stellen die privaten Entnahmen und Einlagen dar.
Natürlich ist für die Buchführung einer Firma das Geschäftskonto von großer Bedeutung. Jede Firma muss, abhängig von der ausgewählten Rechtsform, am Ende des Jahres dem Finanzamt einen Abschluss oder eine Steuererklärung vorlegen. Zu diesem Zweck müssen sämtliche Einnahmen und Zahlungen in kontinuierlicher Reihenfolge und inklusive der Umsatzsteuer aufgeführt werden. Dies funktioniert deutlich einfacher, wenn im Laufe des Geschäftsjahres sämtliche geschäftlichen Zahlungsflüsse über ein eigenes Konto liefen. Aus diesem Grund ist nicht nur in der Zeit der Existenzgründung eine lückenlose Buchführung essenziell.
Es macht Sinn, geschäftliche von privaten Zahlungsvorgängen zu separieren, wenn mehrere Personen Zugriff auf das Firmenkonto haben. Wer beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet, arbeitet mit zumindest einem zusätzlichen Gründer zusammen. Üblicherweise haben sämtliche Beteiligten EC-Karten für das Geschäftskonto. Es sei denn es wurde eine Person benannt, die sich um die Finanzbuchhaltung zu kümmern hat. Aus diesem Grund sollten in solch einem Fall erst recht keine privaten Buchungsvorgänge über das Geschäftskonto laufen.
Auch für die gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung macht ein Geschäftskonto Sinn. Sämtliche Belege, also auch Auszüge, müssen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden. Allerdings ist es ausreichend, die Kontoauszüge auf digitalem Weg zu speichern. Private Kontoauszüge müssen nicht so lange aufbewahrt werden, weshalb es sich auch diesbezüglich lohnt, die Konten genau zu trennen.
Worin unterscheiden sich ein privates und das Geschäftskonto?
Die große Differenz beider Kontenarten liegt in den zugewiesenen
Aufgaben. Während das Geschäftskonto nur für geschäftliche Einnahmen und
Zahlungen dient, laufen über das private Konto die privaten ausgaben
des Kontoinhabers. Abgesehen davon handelt es sich bei beiden
Kontenformen um Girokonten bei eines Bankinstitutes.
Je nach dem ausgewählten Geldinstitut können verschiedene Gebühren zur
Führung des Kontos und für Überweisungen anfallen. Auch der Dispo-Kredit
sowie die höchste Summe, die pro Tag für Verfügung steht, sind
unterschiedlich.