Reisen der deutschen Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 01. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert.
Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International (TCI) gebuchte Leistungen. Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.
Hintergrund ist, dass im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vorliegt. In Folge dessen muss nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereitet werden. Losgelöst von den Vorbereitungen für die Betriebsstilllegung versuchen die Geschäftsleitung und die vorläufigen Verwalter unter Hochdruck noch bis zum Monatsende jede sich bietende Chance für den Erhalt des Traditionsunternehmens zu nutzen. So liegen zum Beispiel für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH konkrete Angebote vor, trotzdem kann die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden.
Reisen von Drittveranstaltern, die über die Webseiten neckermann-reisen.de und urlaub.de oder in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, sind davon nicht betroffen.
Quelle: Thomas Cook