Die Unterbringung eines Reisenden auf einem Tauchboot wegen Überbuchung des gebuchten Hotels führt zu einer Minderung von 100% des auf den betreffenden Tag entfallenden Reisepreises.
Erschöpft von der Reise erreichten ein Ehepaar mit 2 Kinder das gebuchte Hotel in Bolifushi/Male. Aber das Hotel war überbucht, das vorgesehenen Zimmer auf einer Insel noch belegt. Die erste Nacht mußten die Urlauber daher im zugewiesenen Ersatzzimmer auf einem Tauchboot verbringen. Mitten in der Nacht wachten sie auf. In unmittelbarer Nachbarschaft brannte ein Schiff. Die Schiffsmotoren heulten auf, um das Tauchboot an anderer Stelle in schlingernder See zu vertäuen. Erst am Folgetag erhielten die Urlauber das gebuchte Zimmer. Allerdings blätterte hier der Putz von den Wänden ab, zwar landestypisch aber unschön. Auch die Dusche war von Schimmelstellen übersäht. Als die Familie dann noch heißhungrig zwischen den Gängen am Buffet auch noch etwa 15 Minuten warten mußte, war die Urlaubsfreude dahin und jeder wollte nur noch nach Hause. Zum Glück war die Reise nur 7 Nächte lang.
Es kam, wie es kommen mußte und so entschied das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 18.01.2008, daß für den ersten Reisetag und den Folgetag der Reisepreis wegen der Unterbringung auf dem Tauchboot um 100% zu mindern sei.
Allerdings handele es sich um ein relativ einfaches Hotel, daher seien Wartezeiten am Buffet von 15 Minuten hinzunehmen. Für die herunter gekommenen Zimmer gab es 5% Minderung. Das schlimme Erlebnis des untergegangenen Schiffes können allerdings dem Reiseveranstalter zugerechnet werden. Für dieses hinzunehmende Allgemeine Lebensrisiko bestehe kein Schadensersatzanspruch.
Merke: Zu billig buchen, schmälert die Urlaubsfreude.
www.reiserechts-register.de