TableDennis.de lässt Mitbewerber vom Bundeskartellamt überprüfen

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Die Online-Reservierungsplattform für Restaurants, TableDennis.de, hat eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, um Vertragsklauseln seiner Mitbewerber auf Kartellrechtsverstöße überprüfen zu lassen.
Der Markt von Online-Reservierungsplattformen ist seit Jahren stark umkämpft. Nachdem er über Jahre von den Platzhirschen OpenTable, Quandoo und Bookatable dominiert wurde, ist im Sommer 2016 auch das Berliner Unternehmen Sundays & Friends GmbH mit dem Produkt „TableDennis.de“ in den Markt eingetreten.

Die Online-Reservierungsplattform www.TableDennis.de bietet unter anderem ein einfaches Reservierungssystem mit dem direkten Anschluss an die eigene Homepage, Table Dennis, und zusätzliche Distributionskanäle wie z. B. www.fiylo.de oder www.gastronomieguide.de sowie eine provisionsfreie Lösung zur Verwaltung und Generierung von Reservierungen.
TableDennis.de ist derzeit in erster Linie auf dem Berliner Restaurantmarkt tätig, arbeitet aber daran, seine Dienste bald in ganz Deutschland anbieten zu können.

Neben den zahlreichen Restaurants, die sich auf TableDennis.de bereits als Partner haben listen lassen, gibt es aktuell auch eine Reihe von Restaurants, welche ihre Plätze zwar ebenfalls gerne auf TableDennis.de anbieten möchten, ihnen das vertraglich allerdings nicht gestattet ist, weil sie bereits bei einem der Mitbewerber von TableDennis.de unter Vertrag stehen.
Und genau darum geht es bei der Beschwerde von TableDennis.de an das Bundeskartellamt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger der Mitbewerber von TableDennis.de enthalten sogenannte „Exklusivitätsklauseln“. Das heißt, dass sich die Restaurants bei Unterzeichnung des Vertrags mit der Reservierungs-Plattform eines Mitbewerbers dazu verpflichten, Reservierungen ausschließlich über diese eine Plattform entgegennehmen. Verträge mit anderen Reservierungsplattformen dürfen die Restaurants dann nicht mehr schließen.

Derartige Klauseln hält TableDennis.de für ein missbräuchliches Vorgehen und für kartellrechtlich unzulässig. Nach Ansicht von TableDennis.de dienen diese Klauseln einzig und allein dem Ziel, andere Plattformen im Wettbewerb zu behindern und die jeweils eigenen Marktanteile zu bewahren bzw. auszubauen.
Von seiner nunmehr eingereichten Beschwerde an das Bundeskartellamt verspricht sich TableDennis.de, dass das Amt das Vorgehen der Mitbewerber eingehend überprüft und den Unternehmen die Nutzung derartiger Vertragsklauseln für die Zukunft untersagt.