Strafbefehl gegen Heidelberger Gastronom wegen Schwarzarbeit

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Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Strafbefehl wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt erlassen. Der 48-Jährige Gesellschafter erhielt eine 10-monatige Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre Bewährung mit einer Geldauflage von 7.000 Euro ausgesetzt wurde. Das Verfahren gegen seine beiden Mitgesellschafter wurde, wegen geringer Schuld eingestellt, wobei einer zudem mit einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro bedacht wurde. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Karlsruhe ergaben, dass die drei Beschuldigten über vier Jahre hinweg eine größere Anzahl von Angestellten in mehreren gastronomischen Betrieben in Heidelberg nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und in der Folge zu geringe Beiträge, u.a. zur Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, entrichtet haben. Dadurch entstand ein strafrechtlicher Gesamtschaden von rund 70.000 Euro. Der Strafbefehl ist seit dem 09.03.2018 rechtskräftig.
Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe / Bild: Pixabay