Stellungnahme der TUI Deutschland zum BGH-Urteil vom 09. Dez. 2015

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Am 09. Dezember 2015 verhandelte der Bundesgerichtshof in drei Fällen über die Rechtmäßigkeit der Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen. Die soeben ergangenen Urteile führen offensichtlich zu unzutreffenden Interpretationen. Bezogen auf TUI gilt Folgendes: Für gesondert gekennzeichnete Top-Produkte , kurzfristige und preisreduzierte Specials sowie Sparreisen muss die Anzahlungshöhe reduziert werden. Über die Anzahlungen für die Marken und Produkte X-1-2-Fly, X-TUI sowie Ticketpakete für Musicals und Shows muss das OLG Celle erneut entscheiden, weil man sich hier mit der konkreten Anzahlungshöhe bisher noch gar nicht auseinandergesetzt hatte. Dies betrifft die Masse der preisreduzierten Angebote der TUI. Über 90 Prozent der gesamten TUI Produktpalette ist im Übrigen von dem aktuellen Urteil gar nicht betroffen.