Sprachkenntnisse in Bewerbungen

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Sprachkenntnisse sind für viele Jobs in unserer globalisierten Welt ein Muss. Schlichtes Schulenglisch reicht heutzutage für höhere Einstiegspositionen nicht mehr aus. Aus gutem Grunde sind Auslandspraktika oder Sprachreisen nach England heutzutage besonders nachgefragt.
Doch wie gibt man die Sprachkenntnisse an? Als „fließend“? „Konversationssicher“? „Gut?“ Wenig aussagekräftig. Daher wurde bereits 2001 der „GeR“, der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen, vorgestellt. Dieser soll sowohl Sprachenlernern als auch -lehrern einen Anhaltspunkt geben, wo sie gerade stehen. Grob ist er eingeteilt in drei Niveaus: A, B und C. A ist das elementare Anfängerniveau, B das mittlere Niveau der selbstständigen Sprachverwendung und C das der kompetenten Sprachverwendung (quasi Muttersprachlerniveau). Alle drei Buchstaben sind außerdem in 1 und 2 eingeteilt, sodass der Rahmen insgesamt sechs Stufen umfasst. Von A1 (Anfänger) bis C2 (annährend Muttersprachler).

Einordnung in den GeR
Wer nun eine Bewerbung schreibt, kann seine Kenntnisse mit den Niveaustufen des GeR vergleichen und sich selbst einordnen oder sich mit einem der zahlreichen Tests online einstufen lassen. Weiterhin gibt es zahlreiche (meist zahlungspflichtige) Zertifikate, die die Sprachkenntnisse bescheinigen. Für Englisch gibt es somit das Cambridge Certificate, TELC, TOEFL oder TOEIC. Für Französisch kann man die Prüfungen für DELF, DALF oder TELC machen, wer Spanischkenntnisse nachweisen muss, sollte dies mit dem TELC oder DELE tun. Diese Sprachprüfungen kann man an Instituten oder Hochschulen in allen größeren Städten ablegen.

Zertifikate und Vorbereitung
Mit einem professionellen Test kann man auch verhindern, dass bei einem Vorstellungsgespräch peinliche Situationen auftreten, sollte das angegebene Niveau nicht dem tatsächlichen entsprechen. Für relativ frische Schulabgänger gelten folgende Richtlinien, die zwar nicht hundertprozentig generalisierbar sind, aber eine Hilfestellung geben: Hauptschule A2-Niveau, Realschule B1-Niveau, Abitur B2- Niveau. Wer sich mit seinen Sprachkenntnissen profilieren möchte, sollte darauf gefasst sein, auch im Vorstellungsgespräch zeitweise auf Englisch zu sprechen, insbesondere wenn es um Smalltalk, technische Details oder Business-English geht. Eine Vorbereitung darauf ist mit entsprechenden Lehrwerken, z.B. von Pons oder Klett, möglich. Davon wird man auch im beruflichen Alltag profitieren können, da Fremdsprachenkenntnisse heutzutage eine der Basic-Skills sind. Wer flüssig reden will, muss in Übung bleiben. Es schadet also auch nicht, sich hin und wieder fremdsprachige Zeitungen oder Filme zu Gemüte zu führen. So verliert man ein erreichtes Niveau nämlich nicht wieder. Denn das erreichte Sprachniveau, das in Sprachzeugnissen nach dem GeR attestiert wird, gilt nur für eine angenommene Dauer von maximal fünf Jahren. Danach müssen die Fremdsprachenkenntnisse erneut nachgewiesen werden

Vorstellungsgespräch: So prüfen Personaler die Englischkenntnisse
Viele Qualifikationen aus der meist etwas beschönigten Bewerbung werden eher nicht abgefragt. Mit etwas Glück kommt man also auch mit einem niedrigeren Niveau durch als dem angegebenen, weil die Personaler die Fremdsprachenkenntnisse gar nicht testen. Allerdings sollte man sich für den Fall, dass sie es doch tun, bereit halten: Man kann auch gut schon einige Fragen vorbereiten, die typischerweise auftauchen: http://www.e-fellows.net/Karriere/Bewerbung/Vorstellungsgespraech-und-Assessment-Center/Vorstellungsgespraech-auf-Englisch.

So geht man mit einem sicheren Gefühl ins Gespräch.
Wenn nur grundlegende Englischkenntnisse gefragt sind, sollte man mit einem Niveau B1 in der Lage sein, zumindest diese Fragen flüssig und ohne viel Zögern zu beantworten: http://www.bildung-news.com/bildung-und-karriere/bewerbung/50-fragen-aus-dem-bewerbungsgespraech-auf-englisch/. Bei einem Job, der viel Kontakt mit Kollegen im Ausland beinhaltet, sollte man dafür gewappnet sein, dass das gesamte Gespräch auf Englisch geführt wird. Also Achtung: Wer also „verhandlungs- und vertragssicher in Wort und Schrift“ angibt, gibt nahezu das Niveau eines Muttersprachlers an. Wer seine Kenntnisse als „fließend“ beschreibt, kann dies ab Niveau B2 guten Gewissens tun, ansonsten gilt: Lieber bescheidenere Angaben machen als sich im Vorstellungsgespräch durch Gestammel zu disqualifizieren.

Fazit: Wer Fremdsprachenkenntnisse angibt, sollte sich sicher sein, dass die Angabe den Tatsachen entspricht und weder einen früheren Stand darstellt noch hoffnungslos übertrieben ist. Seriöse, kostenpflichtige Zertifikate lohnen sich, wenn die Fremdsprache für den Beruf von essentieller Bedeutung ist. Wer die Sprachkenntnisse im Lebenslauf aufführt, sollte sich auch auf Fragen in den angegebenen Fremdsprachen vorbereiten.
Quelle: www.sprachreisenengland.net