Sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Kabine

197
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) hat Ergebnisse ihrer repräsentativen Umfrage zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz Kabine veröffentlicht. Von den mehr als 1000 Befragten gaben fast 50 Prozent an, sie seien schon einmal während der Ausführung ihrer Arbeit sexuell belästigt worden.
Die Belästigungen fanden zu etwa 45 Prozent durch Vorgesetzte an Bord statt, in jeweils etwa 25 Prozent der Fälle ging die Belästigung von Passagieren beziehungsweise von direkten Kolleginnen/Kollegen aus.  Die Befragung wurde im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis Ende März 2019 auf der UFO-Webseite zur anonymen Teilnahme angeboten. Der Rücklauf lag bei 1145 Datensätzen. Davon konnten 1135 verwendet werden. Insgesamt wurden den Teilnehmenden 20 Fragen gestellt. Die vollständigen detaillierten Ergebnisse gibt es auf Webseite der Flugbegleiter Organisation.

Die Ergebnisse sind für UFO klare Alarmsignale, die nicht ignoriert werden dürfen. „Wenn fast die Hälfte der Betroffenen angibt, dass Vorgesetzte für die sexuelle Belästigung verantwortlich sind, sollte neben Opferschutz auch über Täterprävention geredet werden“, so Sylvia Gaßner, Referentin für Berufspolitik bei UFO.

Bezeichnend ist auch eine weitere Erkenntnis der Umfrage: Die Angst vor beruflichen Konsequenzen beziehungsweise persönlichen Nachteilen führte in fast 50 Prozent der Fälle zur Nicht-Meldung des Vorfalls. „Als Fachgewerkschaft des Kabinenpersonals in Deutschland werden wir die Umfrageergebnisse zum Anlass nehmen, um in der nächsten Zeit umfangreich über Hilfsangebote zu informieren. Außerdem stehen wir betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Akutfall beratend zur Seite“, erklärt Christoph Drescher, UFO-Vorstand für Beruf und Politik. 

UFO fordert in allen Luftfahrtbetrieben umgehend die Aufnahme beziehungsweise Überprüfung bestehender Awareness-Strukturen sowie Schulungen für Führungspersonen in der Aus- und Weiterbildung durch geeignetes Fachpersonal. Außerdem stellt UFO drei grundlegende Forderungen an die Arbeitgeber im Bereich Luftverkehr in Deutschland:
Opferschutz: Arbeitgeber müssen für eine geeignete Anlaufstelle sowie Schutzmaßnahmen für Betroffene sorgen. Geeignete Schutzmaßnahmen sollten in enger Absprache mit dem Opfer erfolgen.
Prävention: Das Thema „sexuelle Belästigung“ gehört in jeden Grundlehrgang – für alle Angestellten im Flugbetrieb. Ebenso müssen regelmäßige Kurse für alle Beschäftigten obligatorisch sein. 
Werbung: Werbung darf keine sexistischen Tendenzen enthalten und den Arbeitsplatz Kabine herabwürdigen. Passagiere müssen entsprechend sensibilisiert werden.
Quelle: Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) / Bild: Pixabay