Schlösserstiftung Berlin-Brandenburg plant Reglementierung

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Der Deutsche ReiseVerband (DRV) befürchtet massive Nachteile für Reiseveranstalter und höhere Eintrittspreise für deren Kunden beim Besuch von Parks in Berlin und Brandenburg. Was bislang nur für die Schlösser galt, soll ab April 2009 auch für die Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gelten. Diese Publikumsmagneten werden von vielen Reise- und Busunternehmen aus ganz Europa angesteuert. Die Stiftung will künftig nur noch speziell lizenzierte Reiseleiter für Führungen von Besuchergruppen in den Parks zulassen –betroffen sind unter anderem die Anlagen Sanssouci, Babelsberg, der Neue Garten und der Schlosspark. „Das verstößt gegen das Gebot der freien Dienstleistungsausübung“, kritisiert Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands, das Vorhaben der Stiftung.

Das von der Stiftung geplante Zertifikat für die Lizenzierung von Reiseleitern soll 75 Euro kosten. Es ist ein Jahr gültig und muss für jeden Park einzeln erworben werden. „Das bedeutet höhere Kosten für die Anbieter und somit teurere Preise für die Kunden“, verdeutlicht der Präsident des größten Branchenverbands. „Zudem haben die Kunden nicht mehr die Möglichkeit, den von ihnen gewünschten Reiseleiter frei zu wählen.“ Für die Verlängerung des Zertifikats ist keine erneute Prüfung erforderlich, allerdings muss die Gebühr jährlich entrichtet werden.

„Diese neue Reglementierung für Reiseleiter steht im krassen Gegensatz zur sonst gängigen Praxis“, so Laepple weiter. Reiseleiter, die im Auftrag von Reiseveranstaltern Gruppen führen, verfügten über umfangreiches speziell auf ihre Zielgruppen zugeschnittenes Fachwissen. „Mit der geplanten Ausgrenzung der Reiseleiter durch zusätzliche Hürden verstößt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg zudem eindeutig gegen europäisches Recht“, betont der DRV-Präsident. Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den vergangenen Jahren, die sich auf die Tätigkeit von Reiseleitern beziehen, bestätigen in allen Fällen, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten ist.

Vor diesem Hintergrund fordert der DRV die Schlösserstiftung auf, die Tätigkeit von Reiseleitern nicht zu reglementieren. Der DRV hat daher bereits das Gespräch mit der Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg gesucht, aber bislang keine Antwort erhalten. „Es muss eine Lösung gefunden werden, in der sichergestellt wird, dass die Besucher des Welterbes umfassend informiert werden und zugleich die gültige Rechtslage berücksichtigt wird“, fordert der DRV-Präsident. „Eine Diskriminierung der Reiseleiter, wie sie die Stiftung plant, ist nicht hinnehmbar.“

Seit vielen Jahren setzt sich der DRV gegen die Behinderung der Reiseleitertätigkeit in einigen europäischen Ländern ein. Seit Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anerkennung der beruflichen Qualifikationen im Oktober 2007 konnten die Diskriminierungen deutscher Reiseleiter erheblich reduziert werden. Sollten die Planungen der Schlösserstiftung tatsächlich umgesetzt werden, wäre das ein eindeutiger Verstoß gegen die EU-Direktive mit negativen Auswirkungen für die Gäste von Reiseveranstaltern. Zudem würden die Bemühungen der deutschen Reiseveranstalter massiv konterkariert.

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