Neue Zoll- und Verkehrsbestimmungen im Ausland

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Mit dem Jahreswechsel gibt es für Auslandsreisende einige Neuerungen zu beachten, damit im Urlaub keine Überraschungen warten. Reisende in die Slowakei haben es durch die dortige Euro-Einführung ab dem 1. Januar 2009 deutlich leichter. Der Umtausch in die Landeswährung entfällt und auch Wechselkursverluste müssen nicht mehr in Kauf genommen werden. Slowakei-Urlauber, die noch die alte Landeswährung zu Hause haben, sollten laut ADAC diese rechtzeitig umtauschen, bei deutschen Banken ist dies nur bis 31. Dezember 2008 möglich. Auch in der Türkei gibt es 2009 neue Geldscheine und Münzen. Die neue Türkische Lira bleibt im Wert gleich und entspricht rund 52 Cent.

Neben der Währung ändern sich 2009 in der Slowakei auch einige Verkehrsregeln. Die bisherige Verpflichtung, während der Winterzeit von Mitte Oktober bis Mitte März tagsüber mit Licht zu fahren, wird auf eine Ganzjahreslichtpflicht ausgeweitet. Lichtmuffeln droht dann ein Bußgeld von bis zu 135 Euro. Ab dem 1. Februar ändern sich unter anderem noch folgende Verkehrsbestimmungen: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf dann statt 60 km/h nur noch 50 km/h gefahren werden. Auf Stadtautobahnen wird das Tempolimit von 80 km/h auf 90 km/h angehoben. Mobiltelefonieren am Steuer wird verboten und mit einer Geldbuße von 135,00 Euro bestraft.

Für Autoreisende nach Slowenien ist auch für das neue Jahr noch keine Kurzzeit-Vignette in Sicht. Nach Angaben des slowenischen Verkehrsministers ist mit Vorschlägen für eine neue Staffelung der Vignetten nicht vor Mitte 2009 zu rechnen. Bisher stehen Autofahrern nur eine Halbjahres- und eine Jahresvignette zum Preis von 35,00 beziehungsweise 55,00 Euro zur Auswahl.

Deutsche Urlauber dürfen ab dem neuen Jahr aus Polen, der Slowakei und Ungarn statt bisher 200 Zigaretten 800 Stück zollfrei einführen. Damit endet für diese Länder die Übergangsregelung, die seit ihrem Beitritt zur Europäischen Union galt. Für die EU-Staaten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Rumänien bleibt die Einfuhr auf 200 Stück beschränkt.

Quelle: www.adac.de