Neue deutsche Meldeplattform nicht-wegsehen.net freigeschaltet

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Nicht wegsehen, sondern aktiv werden: Jeder Reisende kann einen Beitrag für mehr Kinderschutz in Urlaubsländern leisten und Verdachtsfälle auf Straftaten oder Hinweise von sexueller Gewalt gegenüber Kindern melden. Ab sofort steht Urlaubern hierfür die deutschsprachige Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net zur Verfügung. Darauf weisen die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland, der Deutsche ReiseVerband (DRV) und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) gemeinsam hin. Immer wieder werden weltweit Kinder Opfer von Sexualstraftätern, doch kaum ein Fall wird aufgeklärt, weil zu wenige Fälle zur Anzeige gebracht werden. Dies soll die Plattform ändern. Sie wendet sich an Reisende, egal, ob sie im Urlaub oder beruflich unterwegs sind. „Nur, wenn Reisende genau hinsehen und Verdachtsfälle auch melden, kann das Phänomen genauer verstanden und es können effektivere Maßnahmen zum Kinderschutz im Tourismus entwickelt werden“, gibt Dorothea Czarnecki, Projektkoordinatorin des „Don’t look away!“-Projektes bei ECPAT Deutschland zu bedenken.

Im Zuge der Fußballweltmeisterschaft sollen in den nächsten Wochen auch Fußballfans für das Thema Kinderschutz sensibilisiert werden. So ruft der in der brasilianischen Mannschaft spielende Fußballer Kaká die Fans über Plakate auf, Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch an Kindern zu melden und sich aktiv für den Kinderschutz einzusetzen. In Deutschland ist das Poster mit Kaká ab dem 1. Juni 2014 auf allen internationalen Flughäfen zu sehen.

Die deutsche Meldeplattform ist Teil eines europäischen Großprojektes, an dem sich insgesamt 16 Länder beteiligen.

Rechtzeitig vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft haben bereits die sechs Länder Belgien, Österreich, Niederlande, Schweden, Schweiz und Spanien eigene nationale Meldeplattformen online gestellt. Über die europaweite zentrale Website www.reportchildsextourism.eu werden Besucher auf die jeweilige nationale Website der sechs Länder weitergeleitet. Für alle weiteren Länder finden sich auf der Website Hinweise zu den nationalen Ansprechpartnern. Die zentrale Meldeplattform bündelt die europäischen Meldesysteme und bietet Reisenden weiterführende Informationen sowie Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz in englischer Sprache.

Über die Meldeplattform können erstmals in Deutschland auch nicht-personenbezogene Hinweise gemeldet werden. Das bedeutet, dass Informationen gesammelt werden können, an welchen Orten (Hotels, Restaurants, Schiffe etc.) Täter aktiv sind oder wo die Anbahnung zu diesen Straftaten stattfindet. Damit wird das Melden noch einfacher. „Wir schulen und sensibilisieren die Mitarbeiter der Reisebranche für dieses Thema, benötigen aber auch die Unterstützung der Reisenden, um diese Verbrechen besser bekämpfen zu können“, betont Hans-Gustav Koch, DRV-Hauptgeschäftsführer.

Eine Meldung an das Bundeskriminalamt ist der Anstoß für ein polizeiliches Ermittlungsverfahren und in jedem Fall auch eine Handlung, die Kinder künftig vor sexueller Ausbeutung und Gewalt schützen kann. „Denn was viele Täter nicht wissen: Die exterritoriale Gesetzgebung, die es in Deutschland und vielen weiteren Ländern gibt, ermöglicht den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlung gegen Täter auch nach ihrer Rückkehr ins Heimatland“, erläutert BTW-Generalsekretär Michael Rabe.