Nächtliches Alkoholverbot im Münchner Hauptbahnhof

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Ab 11. Januar 2017 gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Bereich des Münchner Hauptbahnhofes ein Alkoholverbot. Verboten ist sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Damit passt die Bahn ihre Hausordnung an die Verordnung der Stadt München an, mit der ein Alkoholverbot in den Abend- und Nachtstunden im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofes eingeführt wird.

Unbeanstandet bleiben alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Das Alkoholverbot gilt nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Dort gilt die Hausordnung der jeweiligen Pächter.

Zur Überwachung des nächtlichen Alkoholverbotes werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt gemeinsam mit Bundespolizisten patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholverbot einen Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.
Quelle: Deutsche Bahn