Der Chauffeur Service, myDriver, setzt sich erfolgreich gegen unberechtigte Vorwürfe zur Wehr. Die Taxi Vereinigung Frankfurt am Main e. V., zu der rund 800 ortsansässige Taxiunternehmer gehören, hatte myDriver abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Konkret wollte die Vereinigung erzwingen, dass myDriver sich in der Online Werbung nicht mehr als Taxi Alternative bezeichnen darf. Kritisiert wurde, dass nach der Eingabe der Suchbegriffe „Taxi“ und „Frankfurt“ an erster Stelle die myDriver Anzeige erscheint. myDriver stünde in keinem Zusammenhang mit einem Taxiunternehmen und dürfte sich deshalb des Begriffes „Taxi“ nicht bemächtigen. Die Vereinigung sprach hierbei von einer Abfangwerbung. Der Chauffeur Service hat sich gerichtlich gegen diese Vorwürfe gewehrt und gewonnen. Die 17. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat entschieden, dass myDriver weiter als Taxi-Alternative werben darf.