Die Fluggesellschaft LOT Polish Airlines ruft ihre Kunden zu einem Video-Wettbewerb. Unter dem Motto „Veni Vidi Movie“ haben Teilnehmer bis 16. Juli 2014 Zeit, in einem Kurzfilm ihre Lieblingsdestination im Streckennetz von LOT zu portraitieren. Als Gewinn locken Freitickets auf den Routen der Airline. Für die Entwicklung der Kampagne ist die polnische Agentur MillionYou mit Sitz in Warschau verantwortlich.
Teilnehmer des Wettbewerbs sind aufgerufen, als Urlauber zum Beispiel außergewöhnliche kulinarische Genüsse vor Ort, kulturelle Highlights oder das Nachtleben der portraitierten Städte vorzustellen. Einwohner, die ihre Heimatstadt filmisch ins rechte Licht rücken wollen, können beispielsweise ihre Lieblingsplätze oder Geheimtipps für die Freizeitgestaltung präsentieren. Bei Dramaturgie und Stil des Videos sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Einzige Voraussetzungen: Das Video darf maximal 45 Sekunden lang sein und sollte in einer Stadt gedreht sein, die im Liniendienst mit LOT erreichbar ist. Neben Flugzielen in Polen, Osteuropa, Asien und Amerika stehen daher in Deutschland die Metropolen Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München, in Österreich die Hauptstadt Wien sowie in der Schweiz die Städte Zürich und Genf im Mittelpunkt der Kampagne.
Teilnehmer können ihr Video auf www.lot.com/inspirations hochladen. Auf den Social Media Kanälen der Fluggesellschaft unter facebook.com/PLLLOT sowie unter millionyou.com/lot können Internetnutzer beim „Audience Award“ über die besten Einreichungen abstimmen. Neben den Publikumsauszeichnungen werden durch eine Jury außerdem erste, zweite und dritte Plätze sowie Special Awards für die besten Einsendungen bis Mitte Mai vergeben.
Bei der Produktion ihrer Videos können die Teilnehmer auch Aufnahmen nutzen, die sie bei Start und Landung ihres LOT-Flugs aus dem Fenster oder in der Kabine gemacht haben. Seit Mitte Februar erlaubt die Fluggesellschaft die Nutzung elektronischer Kleingeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs vom Einsteigen bis zur Ankunft am Zielort. Die Geräte müssen lediglich im sogenannten „Flugmodus“ betrieben werden.