„Leipzig“ gehört allen: „Leipzig Altenburg Airport“ setzt sich durch

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Der „Leipzig Altenburg Airport“ hat sich unmittelbar vor einer für morgen angekündigten Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln im Namensstreit gegen die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ endgültig durchgesetzt.

Nachdem die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln mit Urteil vom 2. Mai 2008 dieses Jahres dem Leipzig Altenburg Airport die Führung dieses Namens erlaubt hatte, war die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ hiergegen wegen angeblicher Verletzung von Namensrechten zunächst in Berufung gegangen. In einer mündlichen Verhandlung Mitte Oktober hatte jedoch der Wettbewerbssenat des OLG Köln der „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ deutlich gemacht, dem „Leipzig Altenburg Airport“ den Namenszusatz „Leipzig“ nicht verbieten zu wollen, da diese Anknüpfung an die Metropole aufgrund der geografischen Lage zulässig sei.

In einer überraschenden Wende hat die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ ihre Berufung nunmehr unmittelbar vor der für morgen angekündigten Entscheidung des OLG Köln zurückgezogen. Dazu Jürgen Grahmann, Geschäftsführer des „Leipzig Altenburg Airport“: „Wir sehen uns auf ganzer Linie bestätigt. Ich gehe davon aus, dass die Flughafen Leipzig-Halle GmbH nach ihrer kostspieligen juristischen Niederlage ihre Angriffe gegen uns nunmehr abschließend einstellt.“ Die „Flughafen Leipzig/Halle GmbH“ hat damit erhebliche Verfahrenskosten aus dem von ihr selbst mit 200.000 Euro bezifferten Streitwert allein zu tragen. Grahmann: „Einmal mehr hat der Leipzig Altenburg Airport in seiner Existenz als Wirtschaftsmotor und Arbeitsplatzfaktor der gesamten Region Anerkennung gefunden. Die Bezeichnung Leipzig gehört uns allen. Jetzt können wir uns ganz auf die Weiterentwicklung unserer eigenen Infrastruktur konzentrieren. Wir ordnen uns dabei mit an führender Stelle in ein integriertes touristisches Verkehrskonzept für Thüringen und Mitteldeutschland ein.“