Seit vielen Jahren setzt sich ECPAT Deutschland – ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen, das sich für die Beendigung der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern stark macht – mit anderen Partnern und nicht zuletzt der Polizei gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus ein.
Gerade in der Haupturlaubszeit weist der Verein auf Möglichkeiten hin, über die jeder Reisende Verdachtsmomente oder Straftaten melden kann.
Nicht wegsehen
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine Straftat. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit! Sextouristen aus Deutschland können für ihre im Ausland begangenen Taten auch in Deutschland angeklagt und verurteilt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nötig; sie ist aber nur möglich, wenn die kriminellen Vorgänge auch hier bekannt werden. Deswegen ist es entscheidend, dass Reisende eventuelle auffällige Beobachtungen melden. Die im Auftrag von ECPAT erstellte Studie „Viele Fälle – wenig Verurteilungen!“ unterstreicht die ersten Erfolge einer Online-Meldemöglichkeit unter www.nicht-wegsehen.net. In den ersten anderthalb Jahren seit der Schaltung der Seite sind 58 Meldungen eingegangen, bei 29 Meldungen handelte es sich um Kindeswohlgefährdungen aufgrund von Gewalteinwirkung. Der begründete Verdacht auf sexuelle Ausbeutung Minderjähriger war in 21 Fällen gegeben. Davon handelte es sich bei knapp der Hälfte um Vorkommnisse mit deutschen Reisenden oder Touristen als Täter. Bevor die Meldeplattform eingerichtet wurde, erreichten ECPAT nur zwischen fünf und zehn Meldungen pro Jahr.
Auffälligkeiten und Straftaten melden
Wer im Ausland Straftaten beobachtet, scheitert oft an der Sprachbarriere oder schreckt ganz einfach davor zurück, den eigenen Urlaub auf einer fremden Polizeiwache zu verbringen. Wenn Sie allerdings Zeuge von Kindersextourismus werden, ist es möglich, dies direkt online beim Bundeskriminalamt (BKA) anzuzeigen. Oft haben Touristen in der Vergangenheit auffällige Situationen beobachtet, in denen Kinder gefährdet sein könnten. Sie waren sich dann aber vielfach nicht sicher, ob das Beobachtete bereits als eine Straftat galt. In solchen Fällen helfen die Seiten der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V. weiter – auf Wunsch auch anonym.
Quelle: ARAG Versicherung / Bild Pixabay