Kfz-Versicherungswechsel ist auch noch im Dezember möglich

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Der 30.11. eines jeden Jahres ist Autofahrern als der Stichtag schlechthin bekannt, um die Kfz-Versicherung kündigen und wechseln zu können. Das ist soweit auch richtig, da Versicherungsverträge im Kfz-Bereich fast immer zum 01.01. des Folgejahres auslaufen und sich dann erneut verlängern. Genau zu diesem Wechsel kann man regulär mit einer 1-Monats-Frist kündigen.

Kündigen werden Autofahrer jedoch meist nur dann, wenn sie bei einer anderen Kfz-Versicherung einen günstigeren Beitrag ausfindig machen konnten. Mit einem Kfz Versicherungsvergleich
funktioniert das zwar insoweit einfach und schnell, jedoch muss man dazu auch den Vergleichsbeitrag des eigenen Versicherers kennen. Genau dort liegt oft der Hase im Pfeffer, da Autofahrer bis zum 30.11. oft gar nicht wissen, wie viel Beitrag die eigene Kfz-Versicherung im kommenden Jahr berechnet. Nicht ohne Grund erhalten Versicherungsnehmer diese Mitteilung erst im Dezember, wo dann die reguläre Kündigungsfrist vorbei ist.

Autofahrer haben dennoch einige Zeit der Welt – falls der Versicherungsbeitrag im Folgejahr teurer ist – die Kfz Versicherung zu wechseln. Dazu muss man sich die Beitragsrechnung genauer vorknüpfen und in Ruhe durchgehen. Auf der Rechnung finden sich Angaben zum Beitrag im Folgejahr und aber auch ein Vergleichsbeitrag. Falls man neben der Kfz-Haftpflichtung auch eine Teil- und ggf. Vollkasko abgeschlossen hat, dann sind die Beträge dem jeweils zugeordnet. Der Vergleichsbeitrag ist ein theoretischer Wert, der für den bisherigen Tarif – aber mit den neuen Schadenfreiheitsklassen und Typ- / Regionalklassen – berechnet wird. Liegt der neue Beitrag höher als der ausgewiesene Vergleichsbeitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht für einen Monat ab Zugang der Beitragsrechnung. Selbst wenn der Versicherer die Mitteilung erst Ende Dezember oder Anfang Januar verschickt – das Sonderkündigungsrecht bleibt in diesem Fall erhalten. Gekündigt werden kann frühestens ab dem Tag, wo der neue Beitrag gilt. Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht sind unter http://www.kfz-versicherungsvergleich.de/ratgeber/kfz-versicherung-sonderkuendigungsrecht.html abrufbar. Voreilig sollte man natürlich auch nicht kündigen, denn möglicherweise ist der eigene Versicherer trotz Beitragserhöhung der günstigste. Zuerst sollte man die Versicherungstarife vergleichen und möglichst noch vor der Kündigung einen neuen Vertrag so gut wie sicher haben.