Kaum noch Hoffnung auf Investorenlösung bei Topbonus

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Die Investorenlösung für das Vielfliegerprogramm steht vor dem Aus. Der Investor, der bereits einen Kaufvertrag unterschrieben hatte, kann die nötige Finanzierung bisher nicht aufbringen. Insolvenzverwalter Christian Otto hat die topbonus-Arbeitnehmer und das zuständige Insolvenzgericht bereits unterrichtet.

Otto hatte vor Unterzeichnung des Kaufvertrages den Investor aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung vorzulegen. Diese hatte der Investor auch beigebracht, ausgestellt von einer namhaften Bank über einen zweistelligen Millionenbetrag. Nach Unterzeichnung des Vertrages hat die Bank diese Bestätigung allerdings offenbar zurückgezogen, ohne dass Otto hierüber informiert wurde.

Als die ersten Zahlungen fällig wurden, der Investor diese aber nicht leistete, forderte Otto den Investor mehrfach nachdrücklich zur Zahlung auf. Diese sagte der Investor auch wiederholt zu. Als Otto eine letzte Frist setzte, gestand der Investor schließlich ein, dass die Bank die Finanzierungszusage zurückgezogen hatte, er deshalb nicht zur Zahlung fähig ist und auch eine abweichende Finanzierung bislang nicht organisieren konnte.

Ohne die zugesagte Finanzierung durch den Investor ist die geplante Sanierung von topbonus über einen Insolvenzplan nicht möglich. Zwar hat der Investor noch ein paar Tage Zeit, die fälligen Zahlungen doch noch zu leisten. Doch ist die Aussicht gering, dass dies geschieht. Zudem gab es bis zuletzt keinen anderen Kaufinteressenten. Otto ist deshalb gezwungen, den Geschäftsbetrieb vorsorglich stillzulegen. Das Insolvenzrecht sieht dies zwingend vor, um die Gläubiger durch eine aussichtlose Fortführung nicht zu schädigen. Otto hat die Belegschaft von topbonus bereits über die Lage informiert. Zudem war er gezwungen, den verbliebenen Arbeitnehmern zu kündigen.

„Das Verhalten des Investors ist im höchsten Maße bedauerlich“, sagte Otto heute in Berlin. „Dies ist insbesondere ein Schlag für die topbonus-Mitarbeiter, die sich in den vergangenen acht Monaten mit bewundernswerter Energie für die Rettung ihres Unternehmens eingesetzt haben.“ Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Investor doch noch die erforderliche Liquidität beschafft oder ein anderer Investor gefunden wird, und somit ein neues Insolvenzplanverfahren initiiert werden kann. Sehr wahrscheinlich sei dies aber nicht, so Otto.

Nachdem der erstellte Insolvenzplan nun nicht umgesetzt werden kann, wird das Insolvenzverfahren über die topbonus Ltd. als „Regelinsolvenzverfahren“ fortgesetzt. Die Gläubiger von topbonus haben auch noch nachträglich die Möglichkeit, ihre Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Soweit eine nachträgliche Anmeldung bis spätestens 15. Mai 2018 erfolgt, kann diese im gerichtlichen Prüfungstermin am 16.05.2018 noch kostenlos mitgeprüft werden. Für die Prüfung noch später eingegangener Forderungsanmeldungen fallen dann aber gerichtliche Gebühren an. Otto rät daher allen Gläubigern, welche bisher keine Forderungen angemeldet haben, dies bis spätestens 15. Mai 2018 nachzuholen. Dazu können sie unverändert die dafür eingerichtete Verfahrens-Internetseite https://topbonus.insolvenz-solution.de nutzen.