Kampfmittelverdachtspunkte am Flughafen Düsseldorf

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Bei Sondierungsarbeiten auf dem Düsseldorfer Flughafengelände haben sich Verdachtspunkte für Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg ergeben. Ab Sonntag, den 01. November 2015 werden insgesamt fünf Verdachtsstellen jeweils nachts freigelegt. Am Sonntagabend, 1. November, wird parallel den ersten beiden Verdachtsfällen nachgegangen.

Die Grabungsarbeiten beginnen ab 23:00 Uhr. Erst nach Abschluss der Ausschachtungen steht nach mehreren Stunden fest, ob es sich bei den sondierten Gegenständen tatsächlich um noch zündungsfähige Kampfmittel handelt.

Sollte sich der Verdacht eines Bombenblindgängers bestätigen, ist es am wahrscheinlichsten, dass es sich um ein Kampfmittel mit Aufschlagzünder handelt. In diesem Fall würde die Bombe, ob fünf oder zehn Zentner schwer, am Folgetag zwischen 11:00 und 12:00 Uhr vom Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf entschärft werden. Hierfür wurde im Sinne der Passagiere ein relativ verkehrsarmes Zeitfenster ausgewählt, da während der Entschärfung vorübergehend kein Flugbetrieb stattfinden kann. Die Starts und Landungen, die planmäßig in diesem Zeitraum vorgesehen sind, müssten entsprechend früher oder später durchgeführt werden. Die betroffenen Passagiere werden in diesem Fall gebeten, sich am nächsten Montag – noch vor ihrer Anreise zum Flughafen – bei ihrer Fluggesellschaft über den aktuellen Stand ihres Fluges zu informieren. Auch die Flughafenterrasse müsste aus Sicherheitsgründen vorübergehend geschlossen werden.

Würde die Bombe, die Sonntagnacht eventuell gefunden wird, über einen Langzeitzünder (Säurezünder) verfügen, müssten die Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes die Bombe unmittelbar noch am Montag in den frühen Morgenstunden entschärfen. Auch dann könnte es zu Beeinträchtigungen des Flugbetriebs kommen.

Das gleiche Verfahren gilt für die weiteren Verdachtsstellen, die jeweils
– am Dienstag, 3. November, (eventuelle Entschärfung am Mittwoch, 4. November, zwischen 11:00 und 12:00 Uhr)
– Donnerstag, 5. November, (eventuelle Entschärfung am Freitag, 6. November, zwischen 11:00 und 12:00 Uhr)
– sowie am Montag, 9. November, (eventuelle Entschärfung am Dienstag, 10. November, zwischen 11:00 und 12:00 Uhr) freigelegt werden.