Wer mit einem Android-Smartphone telefoniert, hat eingewilligt, dass die Metadaten aller seiner Gespräche aufgezeichnet und ausgewertet werden. So liest es sich in der aktuellen Datenschutzerklärung von Google vom 25. März dieses Jahres, erklärt die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS). Der deutsche Sicherheitsverein gelangt zu dieser Schlussfolgerung anhand einer gemeinsamen Analyse des Datenschutztextes von Google mit dem internationalen Information Security Forum des Diplomatic Council, eines Think Tank, der die Vereinten Nationen berät.
So räumt sich Google laut Datenschutzerklärung die Möglichkeit ein, die „Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe“ in „Telefonieprotokollen“ zu erfassen und zu speichern. Das Telefonat selbst, also das Gespräch, wird wohl nicht belauscht. „Niemand hört mit“, hatte schon US-Präsident Barack Obama beim Auffliegen der NSA-Affäre abgewiegelt. „Nichts könnte irreführender sein“, widerspricht der NIFIS-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp. Er erklärt: „NSA wie Google können aus den Metadaten verknüpft mit weiteren Informationen tief in die Privatsphäre eindringen, Beziehungsgeflechte aufspüren und den sozialen Kontext sowohl des Einzelnen als auch ganzer Bevölkerungsgruppen herausfinden.“ Er verweist auf die Experimente mit der Mainway-Datenbank an der Stanford-Universität; dabei wurden die Android-Metadaten von rund 500 Probanden, die sich freiwillig an dem Feldversuch beteiligten, fünf Monate lang verfolgt. 91 Prozent der vermeintlich anonymen Telefonanschlüsse konnten binnen dieser Zeit eindeutig einer Person zugeordnet werden. Allein anhand der Metadaten waren Rückschlüsse etwa auf Geschlechtskrankheiten oder außereheliche Affären möglich. „Wenn jemand die Anonymen Alkoholiker, einen Scheidungsanwalt, eine Abtreibungsklinik oder eine Call-Girl-Nummer anruft, dann lassen sich daraus durchaus Schlussfolgerungen ziehen, ohne die Gespräche mithören zu müssen“, nennt der NIFIS-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp plastische Beispiele.
Er erläutert: „Die Datenschutzerklärung von Google dürfte zwar nach deutschem Recht ungültig sein, weil die informierte Einwilligung fehlt. Schließlich ist kaum davon auszugehen, dass die meisten Android-Nutzer verstehen, dass Google sich herausnimmt, die Metadaten aller ihrer Gespräche auszuwerten. Dieses Verständnis wäre aber die Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit der Erklärung. Das ändert allerdings nichts daran, dass Google genau dieses Recht für sich in Anspruch nimmt.“
„Viele haben sich daran gewöhnt, dass Google alles weiß über ihre Geräte, ihre Suchanfragen, ihre besuchten Webseiten, ihre E-Mails, ihren Standort und diese Daten auch eindeutig einer namentlich bekannten Person zuordnen kann“, meint RA Dr. Thomas Lapp. „Aber es dürfte doch für die meisten eine Überraschung sein, dass sie Google das Recht einräumen, ihre Telefongespräche zu beobachten, während sie sich bei NSA & Co. genau darüber empören. Aber sicherlich dient diese permanente Überwachung nur dazu, um den Nutzern bessere Dienste zur Verfügung zu stellen, wie es in der Datenschutzerklärung von Google heißt.“
Quelle: www.nifis.de