Gesetzesänderung zum Online-Verkauf – Auswirkungen auf die Touristikbranche

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Am Freitag, 2. März 2012, hat der Bundestag das neue „Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet“ verabschiedet. Demnach müssen deutsche Unternehmen, die Verbrauchern über das Internet entgeltliche Leistungen anbieten, tiefgreifende Änderungen in der Preis- und Informationsbereitstellung treffen. Somit sind nicht nur Betreiber von Online-Shops betroffen, sondern auch der Großteil der deutschen Touristikbetriebe.

Accelo, das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. sowie die Rechtsanwälte Peter Backes und Klaus-Dieter Franzen haben unter www.accelo.de/gesetzesaenderung eine Sonderseite mit den wichtigsten Punkten der Gesetzesänderung zusammengestellt. Denn bei Nichtbeachtung drohen nicht nur Abmahnungen, sondern im schlimmsten Fall sind getätigte Buchungen nicht mehr rechtsgültig.

Die wichtigsten Details des Gesetzes im Überblick:

– Buchungs-Buttons müssen umbenannt werden in z.B. „Zahlungspflichtig bestellen“
– Gesamtpreis, Vertragsdauer & versteckte Kosten müssen verständlich und deutlich hervorgehoben werden – VOR der Buchung
– Jeder Verbraucher muss ausdrücklich bestätigen, dass er sich zur Zahlung verpflichtet und dass er über ALLE Kosten informiert wurde

Unter www.accelo.de/gesetzesaenderung finden Touristikbetriebe die Gesetzesänderung und Auswirkungen auf ihren Betrieb inklusive Download eines praxisorientierten Infoblattes samt rechtlicher Hinweise.

Quelle: Accelo