Gastgewerbe in Sachsen setzt Mindestlohn auf den Prüfstand

78

Seit Beginn dieses Jahres gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Bereits im Vorfeld der Einführung wurde heftig über Vor- und Nachteile der Regelung diskutiert und auch nach den ersten Monaten mit dem Mindestlohn sind sich insbesondere Arbeitgeber und Politik nicht einig: Ist der Mindestlohn Fluch oder Segen? Welche Auswirkungen hat die Regelung auf die einzelnen Branchen? Mit einer umfangreichen Studie versucht der DEHOGA Sachsen nun in Zusammenarbei t mit der SRH Hochschule Berlin am Campus Dresden, diese Frage für das Gastgewerbe in Sachsen zu beantworten.
„In gewisser Weise sind uns die Folgen des Mindestlohns für die einzelnen Branchen und Betriebe unbekannt. Die Auswirkungen werden zwar in Teilen thematisiert, allerdings gilt das meist nur für einzelne Betriebe. Was bisher jedoch gefehlt hat, waren Vergleiche oder Studien, die so breit angelegt sind, dass man eine erste Bilanz ziehen kann“, erklärt Helmut Apitzsch, Präsident des DEHOGA Sachsen, den Hintergrund der Studie.

In Zusammenarbeit mit dem Campus Dresden der SRH Hochschule Berlin hat man deshalb im Frühjahr eine Studie angestoßen, um ein besseres Bild von den Auswirkungen des Mindestlohns auf die sächsischen Hotel- und Gaststättenbetriebe zu gewinnen. Im Mittelpunkt der Studie stehen die Fragen nach den konkreten Folgen des Mindestlohns für die Betriebe, aber auch welche der Unternehmen eher betroffen sind als andere. Ein weiteres Augenmerk liegt außerdem auf der Frage nach möglichen Anpassungsmaßnahmen, die die Betriebe ergriffen haben.

Bei der Erstellung der Fragebögen sowie der Erhebung der Daten sind Studierende des Studiengangs „Internationales Hotelmanagement“ an der SRH Hotel-Akademie Dresden intensiv eingebunden worden. Zwischen Mai und Juni haben sie knapp 300 Betriebe in ganz Sachsen befragt. Die Daten werden derzeit gesichtet und ausgewertet, bis zur Veröffentlichung der Studie und der Bekanntgabe der Ergebnisse dauert es noch etwa vier Wochen. Trotzdem zeichnet sich bereits vage ein erstes Bild ab, wie Prof. Dr. Matthias Straub von der SRH Hochschule Berlin berichtet: „Was den Betrieben besonders zusetzt, ist der bürokratische Mehraufwand, den der Mindestlohn mit sich bringt. Außerdem spüren kleinere Betriebe die Auswirkungen scheinbar eher als größere Unternehmen.“

Wie genau und in welchem Maß sich dies niederschlägt, wird im Zuge der Veröffentlichung der Studie Anfang Oktober bekanntgegeben. Auch wenn die Auswertung der Daten noch läuft, ist man sowohl in der SRH Hochschule als auch beim DEHOGA Sachsen von der Bedeutung der breit angelegten Befragung nach wie vor überzeugt: „Uns war es vor allem wichtig, uns ein Bild von der Lage in Sachsen in Bezug auf den Mindestlohn zu machen“, so Helmut Apitzsch. „Bevor man über die Auswirkungen dieser neuen Regelung diskutiert und eventuelle Änderungen berät, müssen erst einmal verlässliche Zahlen her. Diese werden wir mit dieser Studie liefern“, ist sich der Präsident des DEHOGA Sachsen sicher.

Die Auswertung der Zahlen zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf das sächsische Gastgewerbe soll bis Oktober abgeschlossen sein und anschließend der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt werden.

Quelle: www.dehoga-sachsen.de