Festnahmen im Rahmen einer Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe

187

In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) vom 9. bis 10. November 2017 im Hotel- und Gaststättengewerbe haben 3.295 Prüfkräfte rund 14.900 Personen befragt. Im Fokus standen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Scheinselbständigkeit und die illegale Ausländerbeschäftigung. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen.

Bei einigen Hauptzollämtern erfolgten Festnahmen, da Personen bei der Arbeit angetroffen wurden, die nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels waren. Auch kam es zu mehreren Fluchtversuchen, da Arbeitnehmer versuchten, sich der Kontrolle zu entziehen.

In über 2.700 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. In mehr als 1.000 Fällen wird dabei dem Verdacht der Mindestlohnunterschreitung nachgegangen. Daneben werden im Wesentlichen mögliche Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und illegaler Ausländerbeschäftigung überprüft.

Aufgrund der Erkenntnisse konnten bereits 433 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet werden. Festgestellt wurden hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Vorschriften.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Branchen, damit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.
Quelle: Generalzolldirektion