Ferienwohnungsmarkt nicht überregulieren!

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Die traditionelle Vermietung von Ferienwohnungen wird zunehmend in ein schlechtes Licht gerückt: Diskussionen um Zweckentfremdungsverbote in Städten wie Berlin, Hamburg oder München und der Streit um Ferienwohnungen in Wohngebieten in Urlaubsorten an der Küste erwecken den Anschein, dass es sich um eine per se illegale Vermietungsform handelt. Zu Unrecht: Seit jeher gelten für alle Vermieter von Ferienwohnungen – ob gewerblich oder nicht-gewerblich – Vorschriften und Auflagen unter anderem in Steuer-, Gewerbe- oder Baurechtsfragen.

Dazu Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes e.V. (DTV): „Der Tourismus in Deutschland boomt. Die Gäste wünschen sich ein vielfältiges Übernachtungsangebot, das es zu erhalten gilt. Wir brauchen daher eine Versachlichung der Diskussion: Die Privatvermietung spielt sich nicht in einem rechtsfreien Raum ab – es bedarf lediglich der konsequenten Durchsetzung bereits bestehender Vorschriften.“ So muss sich jeder Vermieter einer Ferienunterkunft beispielsweise beim Gewerbeamt melden, seine Einnahmen bei der Steuererklärung angeben, den Rundfunkbeitrag zahlen und den Gast einen Meldeschein ausfüllen lassen. In Orten, in denen eine Citytax, Tourismusabgabe oder Kurtaxe erhoben wird, muss der Vermieter bzw. der Gast diese zahlen. „Eine restriktive Überregulierung, die dazu führt, dass Ferienwohnungen zum Beispiel in Städten grundsätzlich untersagt sind, lehnen wir ab“, sagt der DTV-Präsident. „Klar ist aber auch: Der Tourismus kann nicht ohne die Akzeptanz der Einwohner funktionieren. Die Kommunen brauchen Handlungsspielraum, um auf lokale Besonderheiten wie eine angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt Rücksicht nehmen zu können.“

Im Jahr 2015 zählte das Statistische Bundesamt 436 Millionen Übernachtungen, davon knapp 33 Millionen Übernachtungen in Ferienhäusern und Ferienwohnungen. Hinzu kommen 71 Millionen Übernachtungen, die nicht statistisch erfasst werden, wie eine Studie des Ferienhausportals FeWo-direkt und des Deutschen Ferienhausverbandes ergab.
Quelle: www.deutschertourismusverband.de