Für Verbindungen des Fernverkehrs ist der Ersatzfahrplan ab sofort online über die Verbindungsauskunft verfügbar. Für Verbindungen im Regionalverkehr arbeitet die Deutsche Bahn zurzeit noch an einem Ersatzfahrplan. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Auswirkungen für Kunden so weit wie möglich zu begrenzen.
Die Spitze der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat zum Streik im Güter- und Personenverkehr der Deutschen Bahn aufgerufen. Der Güterverkehr soll von Montag, 4. Mai 15 Uhr bis Sonntag, 10. Mai 9 Uhr bestreikt werden. Der Ausstand im Personenverkehr ist für den Zeitraum von Dienstag, 5. Mai 2 Uhr bis Sonntag, 10. Mai 9 Uhr angekündigt.
Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.
Die Mitarbeiter in den DB Reisezentren und an der DB Information helfen bei Fragen weiter.
Erstattungswege
Fahrkarten, die in einem DB Reisezentrum, einer DB Agentur oder am DB Automaten gekauft wurden, können nur im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erstattet werden. Weiterhin gelten die regulären Fahrgastrechte.
Erstattung von Online-Tickets:
Mit einem Formular können Sie sich zur Erstattung Ihres Online-Tickets an die Deutsche Bahn wenden.
Hier geht es zum Formular:
http://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/erstattungsanfrage_kulanz.shtml
Quelle: Deutsche Bahn