Einreisebeschränkungen in die Vereinigten Staaten für deutsche Staatsbürger

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In den letzten Monaten hat sich aufgrund der COVID-Pandemie einiges geändert, wenn es um die Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in die Vereinigten Staaten geht. Beispielsweise können Touristen derzeit nicht ohne wichtigen Grund in die USA einreisen. Eines hat sich aber nicht geändert: Ein gültiges ESTA oder Visum ist für deutsche Staatsbürger immer noch Voraussetzung, um in die Vereinigten Staaten einreisen zu können.

Auch Geschäftsreisende müssen über ein gültiges Visum oder ESTA verfügen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr ESTA noch gültig ist, oder Sie ein Visum beantragen müssen, können Sie einfach hier klicken, um mehr über ESTA und Reisevisum für die USA herauszufinden! Desweiteren sollten Sie sich über aktuelle Reisenachrichten informieren.

<Reisen in die USA – Visum oder ESTA?<

Die USA ist ein einzigartiges Land mit einer Vielfalt an Sehenswürdigkeiten. Trendige Großstädte wie New York City, Los Angeles oder San Francisco sind beliebte Reiseziele, ebenso wie Traumstrände in Miami, Florida oder Kalifornien. Auch die Nationalparks der USA wie Yellowstone, Grand Canyon oder die Rocky Mountains haben schon viele deutsche Touristen angezogen. Aber auch die Freizeitparks der USA wie das Magic Kingdom, Disneyland oder Six Flags sind sehr gefragte Reiseziele!

Wenn Sie also die USA besuchen möchten fragen Sie sich bestimmt, ob Sie ein Reisevisum oder ein ESTA benötigen. Falls Sie als Tourist in die USA einreisen möchten, und sich nicht mehr als 90 Tage in den USA befinden werden, können Sie sich ganz einfach für ein ESTA bewerben. Sie können einen ESTA-Antrag ganz einfach online stellen, und das ganz ohne ein amerikanisches Visum beantragen zu müssen.

Weitere Informationen zum Reisen in die USA finden Sie hier.

Wer qualifiziert sich für ein ESTA?

Das ESTA ist auch als VWP-Programm, also Programm für visumfreies Reisen, bekannt. Das Visa Waiver Programm ist ein Programm der US-Regierung, mit welchem Besitzer eines Reisepasses aus ausgewählten Ländern die mehrfache Einreise in die USA ermöglicht wird – und das ganz ohne ein US-Konsulat besuchen zu müssen. Das spart Zeit und Geld!

Im Rahmen des VWP können Staatsangehörige bestimmter Länder mehrfach zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA ausreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Sie sollten sich allerdings vor Reisen in die USA immer über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren, da sich die US-amerikanische Gesetzesänderung ändern kann.

Ein ESTA für die USA kann ganz einfach online beantragt werden. Der ESTA-Antrag wird online eingereicht und bearbeitet, und ist deutlich günstiger, als ein amerikanisches Touristenvisum für die USA beantragen zu müssen.

Wie lange ist mein ESTA gültig?

Viele deutsche Touristen fragen sich, wie lange ihre ESTA-Genehmigung eigentlich gültig ist. In der Regel ist das ESTA für deutsche Staatsbürger 2 Jahre lang gültig, es sei denn, das ESTA wird widerrufen oder der Reisepass läuft in dieser Dauer ab – dann muss ein neues ESTA beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des ESTA beginnt mit dem Tag der Genehmigung. Falls Sie Ihren Reisepass verloren haben, dieser gestohlen wurde, er abgelaufen ist oder Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, dann benötigen Sie eine neue ESTA-Reisegenehmigung für die USA. Einen neuen ESTA-Antrag können Sie hier stellen.

Sie können die Gültigkeit und den Status Ihres ESTA für die USA hier überprüfen und mehr über die ESTA Gültigkeit erfahren.

Ein neuer ESTA-Antrag muss zudem gestellt werden, wenn Sie Ihren Namen geändert haben, sich Ihre Staatsbürgerschaft geändert hat, Sie Ihr Geschlecht geändert haben oder Sie eine oder mehrere Antragsfragen inzwischen anders beantworten müssen, beispielsweise wenn Sie wegen eines Verbrechens angeklagt wurden oder an einer ansteckenden Krankheit leiden.

Falls Sie während der Antragsstellung einer ESTA-Genehmigung einen Fehler gemacht haben, dann gibt es mehrere Möglichkeiten, diese zu beheben. Falls Sie Ihren Antrag für die Reisegenehmigung an die US-Regierung abgeschickt haben, können Sie keine Änderungen oder Aktualisierungen vornehmen. Falls Sie Ihren ESTA-Antrag allerdings über diese Webseite gestellt haben, dann können Sie Ihre persönlichen Infos noch aktualisieren und korrigieren. Wenden Sie sich einfach an einen unserer Kundendienstmitarbeiter, und wir helfen Ihnen gerne weiter.

ESTA und verschärfte Einreisebedingungen

Schon im letzten Jahr kündete die USA verschärfte Einreisebedingungen für ausländische Staatsbürger an. Bei der Beantragung von Touristen- und Geschäftsvisa für die USA müssen seit Juni 2019 genutzte Social-Media-Plattformen angegeben werden. Die Angabe des jeweiligen Nutzernamens ist für die Beantragung eines B1/B2-Visums erforderlich, nicht aber das Passwort. Soziale Netzwerke von Reisenden in die USA werden dementsprechend strenger überprüft, die US-Behörden hoffen mithilfe der Überprüfung von Social-Media-Accounts Terroristen leichter identifizieren zu können. Allerdings ist anzumerken, dass für die Beantragung eines ESTAs diese neue Anforderung noch nicht gilt. Die Angabe ist freiwillig. Weitere Informationen, welche Angaben Sie bei einem ESTA-Antrag angeben müssen, finden Sie hier.

Ich habe ein gültiges ESTA, kann ich trotz COVID-Pandemie in die USA einreisen?

Viele deutsche Touristen fragen sich derzeit, ob sie mit ihrem ESTA in die USA fliegen können. Man muss beachten, dass aktuell immer noch eine Reisewarnung besteht. Leider besteht auch weiterhin ein Einreiseverbot für Personen, die sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Deutschland oder anderem Schengenstaat aufgehalten haben. Ausgenommen von diesem Einreiseverbot sind US-Staatsbürger, Personen mit ständigem legalem Aufenthalt (d. h. Greencard-Inhaber), Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie Diplomaten.

Mehr über das Fliegen in die USA während der COVID-Pandemie können Sie hier lesen. Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden im Hinblick auf Reisewarnungen und Reisenachrichten.

Bereit, Ihren ESTA-Antrag zu starten? Beantragen Sie hier Ihre ESTA-Genehmigung!