DRV-Kritik: Arbeit darf nicht dem Vertrieb aufgebürdet werden

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Für die Einreise verlangen immer mehr Länder vor Abflug die Übermittlung umfangreicher Passagierdaten. Für das Erfassen und Übermitteln dieser Daten, der Advance Passenger Information (API), ist die jeweilige Fluggesellschaft zuständig. Dies ist unter anderem in der gemeinsamen Richtlinie zum Thema API der Welt-Zoll-Organisation (WCO), des internationalen Dachverbandes der Fluggesellschaften (IATA) und der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) geregelt.

Doch immer mehr Fluggesellschaft nehmen ihre Vertriebspartner in die Pflicht, verlangen von ihnen die Datenerfassung und bürden ihnen damit die Verantwortung und zusätzliche Arbeit auf, für die sie keinerlei Vergütung erhalten. Immer wieder haben in letzter Zeit Fluggesellschaften die Reisemittler schriftlich aufgefordert, diese Leistung zu erbringen. „Vor dem Hintergrund der seit Jahren bestehenden Nullprovision im Vertrieb von Flugleistungen ist dies nicht hinnehmbar“, kritisiert Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), das Vorgehen einiger Unternehmen.

Während Fluggesellschaften einige der Daten, wie zum Beispiel die Passdaten, üblicherweise beim Check-in am Flughafen maschinell erfassen, müssen Reisebüros diese sensiblen Daten manuell eingeben. Zusätzlich werden teilweise auch die Anschrift des Reisenden am Heimatort sowie am Reiseziel verlangt. „Es kann nicht sein, dass immer mehr Fluggesellschaften den Vertrieb schriftlich auffordern, diese Daten unentgeltlich zu erheben und im Buchungssystem zu erfassen“, ärgert sich Büchy. „Wir haben uns bereits in zahlreichen Schreiben an mehrere Fluggesellschaften gewandt, um klarzustellen, dass die Verpflichtung bei ihnen und nicht beim Vertrieb liegt“, so Büchy. Bereits im Mai hat sich der Branchenverband über den Board of Airline Representatives in Germany (Barig) an die dort vertretenen Fluggesellschaften gewandt und der Erfassung von Fluggastdaten durch den Vertrieb ohne eine angemessene Vergütung im Voraus eine Absage erteilt.

Besonders obskur sind einige Begründungen: Vor Kurzem wandte sich eine internationale Fluggesellschaft mit der Bitte an seine Vertriebspartner, die Daten bereits bei der Buchung zu erfassen. Als Begründung wies das Unternehmen darauf hin, dass die stetig steigende Zahl von Umsteigepassagieren leider für Verzögerungen bei der Abfertigung am Flughafen sorge. Insbesondere das Nachtragen fehlender Passagierinformationen am Abfluggate könne zu Verspätungen und somit unzufriedenen Kunden führen. „Es kann nicht sein, dass einige Fluggesellschaften auf Kosten und zu Lasten des Vertriebs beispielsweise beim Abfertigungspersonal am Flughafen sparen und den Vertrieb für die zeitlichen Verzögerungen verantwortlich machen. Schließlich hat der Vertrieb dazu beigetragen, dass die Passagierzahlen gestiegen sind und so zum guten Ergebnis der Fluggesellschaft beigetragen. Bittet die Fluggesellschaft den Vertrieb um die Datenerfassung, muss sie ihn auch entsprechend entlohnen“, fordert Büchy.