Booking.com hat bekannt gegeben, mit sofortiger Wirkung auf eine Durchsetzung seiner mit Unterkünften (insbesondere Hotels) in Deutschland vereinbarten sogennanten weiten Paritätsklausel zu verzichten. Im Interesse einer konsistenten Anwendung der abgestimmten und von den französischen, italienischen und schwedischen Wettbewerbsbehörden für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen wird Booking.com deshalb seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Verträge mit deutschen Unterkünften spätestens zum 1. Juli 2015 entsprechend anpassen.
Dies bedeutet, dass deutsche Hotels sowie deren Übernachtungsgäste nicht schlechter gestellt werden wie Verbraucher und Hotelbetreiber in Frankreich, Italien und Schweden. Nach den neuen Regeln wird Booking.com im Verhältnis zu anderen Online-Hotelbuchungsportalen die bislang verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität aufgeben. Diese Maßnahme erhöht die Markttransparenz und intensiviert damit zugleich den Wettbewerb zwischen Online-Hotelbuchungsportalen. Denn es ist zu erwarten, dass Unterkunftsbetreiber in dem geänderten Umfeld ihre Übernachtungspreise und sonstigen Konditionen (z.B. kostenlose Stornierung, WLAN, Frühstück) je nach Online-Hotelbuchungsportal differenzieren werden. Von dieser neuen Regelung werden nicht zuletzt auch die Verbraucher profitieren.
Booking.com beabsichtigt, diese Verpflichtungszusagen im gesamten europäischen Wirtschaftsraum umzusetzen, und arbeitet zu diesem Zweck mit den drei genannten sowie auch mit allen übrigen nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen. Booking.com strebt eine branchenweite Lösung an, die von allen wesentlichen Online-Hotelbuchungsportalen und den europäischen Wettbewerbsbehörden akzeptiert wird.
Quelle: Booking.com