Mehr als 3 Mio. Euro – das ist die stolze Summe, die Sixt in diesem Jahr als Rundfunkbeitrag an den sogenannten „Beitragsservice“ von ARD und ZDF (früher: GEZ) wird zahlen müssen. Deutschlands größter Autovermieter hat nun den ersten Bescheid auf Basis der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gebührenreform erhalten. Danach werden allein für das erste Quartal 2013 für den Geschäftsbereich Autovermietung 717.911,89 Euro fällig.
Sixt bereitet derzeit eine Klage gegen den Bescheid vor dem Verwaltungsgericht München vor. Der Mobilitätsdienstleister ist entschlossen, notfalls den Rechtsweg auszuschöpfen und durch alle Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.
Sixt hatte bereits vor drei Jahren deutliche Kritik an der Gebührenreform geäußert und deren Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. Auch ein von der Gesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart (Universität Leipzig) kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die Reformpläne, die schließlich unverändert von den Bundesländern beschlossen wurden, verfassungswidrig sind.
Sixt muss seit 1. Januar 2013 neben der Abgabe für jedes Auto in seiner Flotte auch Abgaben für die mehreren hundert Vermietstationen in Deutschland zahlen, obwohl die Stationen weder über Fernseher noch über Radios verfügen. Diese sogenannte Betriebsstättenabgabe wurde neu eingeführt und richtet sich nach der Beschäftigtenzahl. Pro Autoradio werden 5,99 Euro pro Monat fällig, obwohl durch die Reform die geräteabhängige Rundfunkgebühr eigentlich abgeschafft werden sollte. Die Sixt-Flotte in Deutschland besteht im Jahresdurchschnitt aus mehr als 40.000 Fahrzeugen. Da das Hauptgeschäft in der Autovermietung im zweiten und dritten Quartal stattfindet und die Vermietflotte entsprechend ausgeweitet wird, werden die Bescheide für die nächsten Quartale noch höher ausfallen.
Sixt schätzt die gesamte Mehrbelastung aus der Gebührenreform auf einen sechsstelligen Betrag pro Jahr. Dabei hatte die Politik zu Beginn der Reform für besonders belastete Branchen wie Autovermietungen eine Entlastung versprochen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) hat bereits im Jahr 2010 berechnet, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Reform zwingend in den Genuss von Mehreinnahmen von deutlich mehr als 1 Mrd. Euro kommen werden, obwohl verfassungsrechtlich das Gebot der Aufkommensneutralität gilt.
Der Bescheid an Sixt zeigt zudem, dass das angebliche Reformziel, die Beitragserhebung zu vereinfachen und der Kontrollwut der früheren GEZ ein Ende zu setzen, ad absurdum geführt wird. Alle Unternehmen müssen nun nicht nur jede Niederlassung, sondern zudem auch für jede Niederlassung die Anzahl der dort Beschäftigten melden. Die Erfassung erfordert bei dem sogenannten „Beitragsservice“ einen enormen bürokratischen Aufwand, wobei eine Überprüfung der Richtigkeit der gemachten Angaben de facto gar nicht möglich sein dürfte.
Erich Sixt, Vorstandsvorsitzender der Sixt SE: „Der Bescheid des Bayerischen Rundfunks dürfte wohl auf den höchsten Betrag lauten, den eine Rundfunkanstalt jemals von einem Beitragszahler für ein Quartal verlangt hat. Die meines Erachtens missratene Gebührenreform schafft für viele Unternehmen Mehrbelastungen, führt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand und zementiert Ungerechtigkeiten. Denn der Nutzer der Radios in den Mietwagen sind unsere Kunden, die privat ohnehin schon Gebühren zahlen müssen. Es wird deshalb höchste Zeit, diesen Gebührenwahnsinn rechtlich überprüfen zu lassen.“