Die IHK warnt vor Schreiben, die Firmen zur Eintragung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern auffordern. „Solche Angebote gehören in den Papierkorb“, sagt IHK-Rechtsexperte Christoph Müller.
Die Schreiben sehen oft behördlich aus. Gerne wird mit Symbolen gearbeitet, die Hoheitszeichen ähnlich sind.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um versteckte Vertragsangebote. Wer unterschreibt, geht einen zwei Jahre laufenden Vertrag ein, der in erster Linie enorme Kosten verursacht.
Und so funktioniert es: Der Empfänger der Schreiben wird aufgefordert seine Daten zu ergänzen und insbesondere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Diese Daten werden dann in einem Internetregister veröffentlicht und, so die Behauptung der Betreiber solcher Angebote, soll die Rechnungserstellung und Abrechnungsprozesse erleichtern. „Wir haben sogar Fälle bekommen, wo wohl bewusst Fehler in die Firmendaten eingebaut wurden, damit das Ausfüllen und Korrigieren wahrscheinlicher wird und die Unternehmen das Formular zurückschicken“, sagt Christoph Müller. Dabei ist das vermeintliche Register keine amtliche Einrichtung, sondern eine privat betriebene Internetseite. „Der Nutzen solch einer Eintragung für den Eintragenden darf bezweifelt werden“, sagt Müller.
Genauer hinschauen
Und falls doch ein Formular unterschrieben wurde? Die IHK informiert über mögliche Schritte und rät betroffenen Firmen sich von den Anbietern nicht unter Druck setzen zu lassen. „Es gibt dann Schreiben von Anwälten. Nicht selten werden auch gerichtliche Schritte angekündigt“, beschreibt Müller die Vorgehensweisen. Aus seiner Sicht gilt es, sich nicht voreilig auf Angebote der Betreiber einzulassen oder Reduzierungen der Vertragskosten zuzustimmen.
Generell rät der Rechtsexperte zu mehr Wachsamkeit. „Die Versuche, Firmen über versteckte Vertragsangebote Leistungen zu verkaufen, die sich nicht brauchen, reißen nicht ab“, so der Eindruck von Christoph Müller. „Wer genauer hinschaut, spart sich danach oft viel Ärger.“