Wiedergutmachung erfolgt zusätzlich zu bisherigen Kulanzmaßnahmen • Abwicklung über zentrale Anlaufstelle • Bereits 2.200 Kunden entschädigt • Ansprüche aus Fahrgastrechten bleiben davon unberührt.
Die Deutsche Bahn zahlt allen Fahrgästen, die aufgrund ausgefallener Klimaanlagen ärztlich behandelt werden mussten, ein zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro in bar. Unabhängig davon erhalten diese Fahrgäste 150 Prozent des Fahrpreises als freiwillige Entschädigungsleistung in Form eines Reisegutscheins.
„Wir haben eine schnelle und unbürokratische Wiedergutmachung angekündigt“, sagte Dr. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen halten wir Wort. Leider können wir damit die Vorfälle nicht rückgängig machen, setzen aber alles daran, dies künftig zu verhindern.“ Weiterhin gilt: 50 Prozent des Fahrpreises bietet die Bahn allen Passagieren als Reisegutschein an, die massive Komforteinschränkungen durch ausgefallene Klimaanlagen im ganzen Zug hinnehmen mussten. Die Anwendung der regulären Fahrgastrechte, die beispielsweise bei Verspätungen zu Gunsten der Bahnkunden greifen, bleibt davon unberührt.
Über die zentrale Anlaufstelle der DB, die nach den jüngsten Vorfällen am vorletzten Montag eingerichtet worden war, sind bereits über 2.200 Antragsteller im Gesamtwert von rund 130.000 Euro entschädigt worden.
Mit Vorlage der Originalfahrkarte können DB-Kunden einen Erstattungsantrag über die folgenden Wege stellen:
Per E-Mail: [email protected] Per Post: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort „Hitzewelle“, Postfach 10 06 13, 96058 Bamberg.
Weitere Informationen per Telefon: DB-Kundenportal 0180 5 99 66 33, Stichwort „Hitzewelle“ (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 Cent)
www.bahn.de