Totalversagen der Politik

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Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns erklärt der Handelsverband Bayern (HBE):

Die Beschlüsse zur erneuten Verlängerung des Lockdowns sind eine Bankrotterklärung der Politik. Es ist das bis zum Abwinken bekannte Spiel: Man tagt stundenlang, um dann in geübter Manier das Mindesthaltbarkeitsdatum des Lockdowns einfach zu verlängern. Und nicht zu vergessen: Eine sichere und faire Öffnungsstrategie ist immer noch nicht in Sicht. Kein Einzelhändler könnte mit solch einer Perspektiv- und Mutlosigkeit sein Geschäft führen.

Als Krönung wurde jetzt zudem noch handstreichartig der monatelang heruntergebetete Inzidenzwert, bei dem es endlich Lockerungen gibt, von 50 auf 35 korrigiert. Damit hat die Politik ohne mit der Wimper zu zucken eiskalt und ohne Rücksicht ein Versprechen gebrochen. Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört über diese beispiellose Dreistigkeit. Wann in Bayern ein Inzidenzwert von 35 erreicht wird, steht in den Sternen. Dies ist das Gegenteil einer echten Öffnungsstrategie und nicht die Spur verlässlich. Voraussetzung für einen Inzidenzwert von 35 wäre eine hohe Impfrate, die aber erst in ein paar Monaten erreicht werden wird, da die Politik bei der Besorgung des Impfstoffes grandios versagt hat. Ohne effizientes Impfen und ausreichende Tests ist der Wert 35 pure Utopie.

Augenmaß und Realitätssinn hat die Politik außerdem bei der Regelung zu den Friseuren vermissen lassen. Auch der Handel kämpft um das Überleben. Einem Buchhändler oder Floristen kann aber nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum man sich zwar im Friseursalon zwei Stunden lang eine neue Dauerwelle legen lassen kann, die Händler aber wegen angeblich hoher Infektionsgefahr geschlossen bleiben müssen. Der Handel will den Friseuren gleichgestellt werden. Wir wollen keine Extrawurst, sondern nur Chancengleichheit. Der Handelsverband will deshalb die abstrusen Regelungen gerichtlich überprüfen lassen und ruft auch seine Mitglieder dazu auf, gegen die ungerechte und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung vor den Gerichten zu klagen.
Quelle: Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.