Honestis AG wartet seit zehn Monaten auf Überbrückungshilfe III

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Die HONESTIS AG, zu der die Dorint Gruppe mit heute 67 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz gehört, wartet nun bereits seit März 2022 auf die Bewilligung und die Auszahlung der Überbrückungshilfe III in Höhe von 2,5 Millionen Euro seitens der Bezirksregierung Köln. Diese wurde seinerzeit vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz als „Bazooka-Versprechen“ angekündigt.

Die Corona Krise gerät mehr und mehr in Vergessenheit und spielt bei den Medien inzwischen eine eher untergeordnete Rolle. Die großen mittelständischen Hotelunternehmen – wie die Dorint Gruppe mit über 4.000 Mitarbeitern und andere deutsche Hotel-Unternehmen, die alle bis heute mit hohen Verlusten aus der Coronakrise zu kämpfen haben – geraten in Vergessenheit. Besonders prekär in diesem Zusammenhang: die bestehenden, massiven Probleme der Unternehmen durch die ungleiche Behandlung im Rahmen der Überbrückungshilfen werden von der Politik komplett ignoriert.

Dirk Iserlohe, CEO der HONESTIS AG und Aufsichtsratschef der Dorint Hotelgesellschaft, ist sauer: „Trotzt fristgerechter Einreichung aller Anträge und sofortiger Beantwortung aller Rückfragen, habe ich bis heute – trotz mehrfacher schriftlicher Nachfragen – keine Rückmeldung erhalten, ob oder wann die uns zustehenden Hilfen ausgezahlt werden.
Für mich als Familienunternehmer ein untragbarer Zustand. Auch der Kölner Regierungspräsident Dr. Wilk hat mir bisher nur ausweichend und distanziert geantwortet.“ Iserlohe bleibt wohl nichts anderes übrig, als den Fall erneut vor die Gerichte zu bringen.

Anhängige Verfahren
Iserlohe kämpft bereits seit Beginn der Corona-Pandemie um die Existenz seines Unternehmens und damit auch für seine Branche. Leider muss die HONESTIS AG derzeit bereits in 14 deutschen Bundesländern sowie beim Verwaltungsgericht Köln den Rechtsweg beschreiten, da das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde erst nach erfolglosem Rechtsweg annimmt. Und dies obwohl bereits seit März einen klaren Hinweisbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss 1 BvR BVerG 1073/21 vom 10.02.2022 in der Rd. 38 wie folgt geäußert: „Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligen.“

Damit handelt es sich um die eindeutige Aussage des BVerG, dass eine disproportionale und damit benachteiligende und wettbewerbsverzerrende Zuweisung von Beihilfen verfassungswidrig ist.

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Doch die Bundesregierung und die Verwaltungen ignorieren den Artikel 3 des Grundgesetzes, ihre eigenen Bazooka-Versprechen sowie die Zusage, dass sie den betroffenen Unternehmen zur Seite stehen. Iserlohe hält dieses Verhalten – auch im Falle der Bezirksregierung Köln – gegenüber der heimischen Wirtschaft für skandalös. Dirk Iserlohe ist empört: „Europa genehmigt Beihilfen als gleichberechtigte Kompensationen ohne Vorgaben einer Beschränkung von Unternehmen der Größe nach. Das BVerG erwartet die Gleichbehandlung der Unternehmen. Und was macht die Bundesregierung? Das Bundeswirtschaftsministerium – unter Leitung von Wirtschaftsminister Robert Habeck – ignoriert und fördert die Gefährdung des deutschen Mittelstandes, insbesondere der GMUs der Hotelindustrie.“
Quelle: HONESTIS AG / Bild: Pixabay

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