VDR bedauert Ablehnung der Abschaffung von Vorkassenforderungen bei Flügen

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Der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) bedauert, dass der Bundesrat die Initiative zum Verbot der Vorkassenregelung bei Flugreisen abgelehnt hat. Zwar hat die Politik das Problem rund um die Abwicklung der Bezahlmodelle bei Flügen erkannt, weist aber in ihrer Begründung auf die bestehende Fluggastrechte-Verordnung hin. Sie fordert hier in Zukunft striktere Sanktionsmaßnahmen, wenn Vorschriften seitens der Fluggesellschaften missachtet werden. Auch wenn der VDR eine konsequente Umsetzung der Fluggastrechte im Sinne der Reisenden unterstützt und befürwortet, bleibt das Thema eines einheitlichen Bezahlmodells für den Luftverkehr aktueller denn je. Der Verband wird sich daher weiterhin konstruktiv für die Abkehr vom Vorkassenmodell im Sinne der Geschäftsreisenden, Unternehmen sowie der Verbraucherinteressen einsetzen.

Sollte in Zukunft eine neue Regelung eingeführt werden, müssten Flugpassagiere künftig nicht mehr direkt bei der Buchung den vollen Ticketpreis bezahlen. Das Land Niedersachsen hatte mit einer Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Vorkassenregelung bei Flügen das Thema vorangetrieben und stößt damit auch bei den Geschäftsreisenden auf positive Resonanz. „Damit reagiert die Politik auf eines unserer zentralen Anliegen, für das sich der VDR bereits seit Jahren stark macht“, so VDR-Präsident Christoph Carnier.

„Den ersten Vorstoß auf politischer Ebene sehen wir als Verband bereits als Erfolg unserer Bemühungen rund um dieses Thema und ein starkes Signal in die richtige Richtung“, sagte Carnier. Auch Teile der Politik bestätigen somit unsere Argumentation, dass Vorkasse auf Flügen nicht mehr zeitgemäß ist, was gerade in Zeiten der Pandemie noch offensichtlicher wurde. Mit dem bisherigen Vorgehen gewährten Flugreisende den Airlines einen Kredit, obwohl die Beförderungsleistung noch nicht erbracht und auch nicht garantiert werden konnte. Für eine Dienstleistung zu zahlen, wenn sie in Anspruch genommen wird, wäre laut Carnier sinnvoll und wünschenswert.

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Eine neue gesetzliche Regelung käme aber nicht nur Verbraucherinteressen entgegen, sondern auch die Airlines profitierten letztendlich von einem „Pay as you check-in“-Modell, führte der Verbandspräsident aus. „Denn dank besserer Kalkulierbarkeit der Transportleistung planen Geschäftsleute ihre Reisen wieder konkret und schieben sie nicht mehr aufgrund von Ausfallrisiken auf.“ Die Lufthansa Group setzt dieses Prinzip bereits mit ihrem „Pay as you fly“-Programm um. Dabei sollte den Reisenden aber stets bewusst sein, dass sie zum Zeitpunkt der Buchung eine vertragliche Bindung eingehen, die an bestimmte Konditionen wie No-Show oder auch Umbuchungsgebühren geknüpft sind.

Wichtig sei es in Zukunft auch international die gleiche Route einzuschlagen. Das vom VDR präferierte „Pay as you check-in“-Modell sollte über Deutschland hinaus umgesetzt werden, fuhr Carnier fort und sagte abschließend: „Ein so exportstarkes und innovatives Land wie Deutschland kann hier Wegbereiter für neue Konzepte rund um die geschäftliche Mobilität sein.“ Doch bis es soweit ist, plädiert der VDR im Sinne der Geschäftsreisenden für eine strikte Rechtsdurchsetzung der bestehenden Fluggastverordnung und hofft, dass die Sanktionen greifen, sofern Fluggesellschaften weiterhin systematisch gegen bestehende Vorschriften verstoßen oder diese ignorieren.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay