Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am Freitag Einigung über letzte offene Punkte der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht erzielt. „Wir haben mit Erfolg darauf gedrängt, dass der deutsche Gesetzgeber auf die Brüsseler Vorgaben nicht noch oben draufsattelt. Entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf des Bundejustizministeriums ist die Anwendung des Pauschalreiserechts auf reine Hotelübernachtungen nun endgültig vom Tisch“, gibt IHA-Vorsitzender Otto Lindner Entwarnung.
Bei den bis zuletzt strittigen Tagesreisen einigten sich CDU/CSU und SPD auf einen Schwellenwert von 500 Euro, ab dem diese zukünftig dem Pauschalreiserecht (Erstattungsansprüche bei Veranstaltungsausfall oder Insolvenz des Veranstalters) unterliegen. Bisher lag der Schwellenwert bei 75 Euro.
Das Gesetz enthält wie vom Hotelverband empfohlen auch eine Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen mit anderen touristischen Dienstleistungen dann keine Pauschalreise darstellt, wenn diese einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreiten.
„Die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben unsere erheblichen Bedenken zum ersten Referentenentwurf aufgegriffen und an den für uns wesentlichen Stellen nachgebessert. Mit der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht wird die mittelständisch geprägte Hotellerie in Deutschland nun leben können“, resümiert Otto Lindner.
Die 2. und 3. Lesung des Reiserechtänderungsgesetzes im Deutschen Bundestag ist für den 1. Juni vorgesehen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird seinen Mitgliedern in Kürze ein Merkblatt mit den wichtigsten Neuerungen zur Umsetzung im Hotelalltag zu Verfügung stellen.
Quelle: Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.