IHA unterstützt Hotels bei Umsetzung des neuen Reiserechts

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Nach der Umsetzung Datenschutzgrundverordnung kommt zum 1. Juli 2018 schon die nächste große Gesetzesanpassung auf die Hotellerie zu: Bis dahin müssen alle Hotelangebote, die mehr beinhalten als eine reine Zimmerbuchung, daraufhin geprüft werden, ob sie nach Maßgabe des neuen Reiserechts gegebenenfalls eine Pauschalreise darstellen könnten.

Hierüber hat der Hotelverband seine Mitglieder nicht nur mittels eines kostenfreien Merkblatts, sondern in den letzten Monaten auch auf einer Roadshow quer durch Deutschland umfassend informiert. „Für die schnelle, rechtskonforme Verwendung im Hotelalltag haben wir nun noch eine Übersicht der notwendigen Musterformblätter des Gesetzgebers erstellt und aufbereitet, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten obligatorisch sind“, teilt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), mit.

Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli dieses Jahres auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt die Hotellerie hinsichtlich aller drei Komponenten mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann:

Das im IHA-Shop zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten.

Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind.
Mehr dazu auf: https://www.hotellerie.de
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