Erklärfilm vom DRV zum neuen Reiserecht

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Am 1. Juli tritt das neue Reiserecht in Kraft. Damit gelten innerhalb der EU einheitliche Regeln für den Verbraucherschutz. Der Deutsche Reiseverband (DRV) bietet seinen Mitgliedern und allen Interessierten dazu im Rahmen seiner Inforeihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“ einen besonderen Service: ein Erklärvideo zum neuen Reiserecht.

„Anhand von zwei animierten Figuren, die auf Reisen gehen, erklären wir, was sich mit dem neuen Reiserecht bei der Reisebuchung ändert. Der Film dauert rund zweieinhalb Minuten und richtet sich an Kunden von Reisebüros und Reiseveranstaltern“, erklärt Ralf Hieke, DRV-Vizepräsident für die mittelständischen Reisemittler. Der Film ist unter drv.de/fachthemen/recht/das-neue-reiserecht-fit-fuer-die-praxis abrufbar. Dort gibt es auch eine Download-Möglichkeit. „Alle Branchenunternehmen laden wir herzlich ein, das Video auf ihren eigenen Webseiten einzubinden und in den sozialen Medien zu teilen“ sagt Andreas Heimann, DRV-Vizepräsident für konzerngebundene Reisemittler.

Änderungen für Verbraucher ab dem 1. Juli

• Der Kunde wird besser informiert.
Denn: Wer ins Reisebüro geht, bekommt ein Formblatt, aus dem genau hervorgeht, welche Rechte er hat. Das ist europaweit einheitlich. Dieselben Informationen erhält der Kunde auch, wenn er online bucht.

• Der Kunde hat mehr Rechtssicherheit.
Denn: Er weiß genau, wann eine Pauschalreise vorliegt, er also in den Genuss einer Rundum-Sorglos-Absicherung kommt. Das heißt: Der Reiseveranstalter kümmert sich vor und während der Reise um seine Gäste. Wenn z.B. ein Flug ausfällt, wird man kostenlos umgebucht. Und es gibt vor Ort einen kompetenten Ansprechpartner, an den man sich immer wenden kann.

• Das Kundengeld ist sicherer als je zuvor.
Wenn mehrere Einzelleistungen von unterschiedlichen Anbietern getrennt nacheinander im Reisebüro gebucht und direkt dort bezahlt werden, liegt eine sogenannte verbundene Reiseleistung vor. Dabei ist das Kundengeld jetzt auch gegen die Insolvenz des Reisebüros abgesichert.

• Preisänderungen sind durch den Veranstalter in exakt begründeten Ausnahmefällen möglich, z.B. wenn das Kerosin teurer wird. Das war bisher auch schon so. Neu ist: Preisänderungen sind künftig bis zu acht Prozent möglich und – das ist deutlich zum Vorteil für die Kunden – wenn mögliche Preisänderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) enthalten sind, hat der Kunde auch ein Recht auf Preissenkungen, sollten die Preise zum Beispiel für Steuern und Gebühren gefallen sein. Preisänderungen sind künftig also in beide Richtungen möglich. Für den Kunden ist entscheidend, ob diese in den AGBs benannt sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Preis für seine Reise nach der Buchung auch nicht mehr zu verändern.

• Der Kunde hat künftig mehr Zeit für Beschwerden.
Baulärm? Kein Meerblick? Wer sich beschweren will, hat dafür künftig länger Zeit – insgesamt zwei Jahre. Voraussetzung ist allerdings, dass der Reisemangel dem Reisebüro oder Reiseveranstalter unverzüglich mitgeteilt wurde.

Vorteile gelten nur bei Pauschalreisen

Die Vorteile des Rund-um-Sorglos-Paketes hat der Kunde nur, wenn er eine Pauschalreise bucht, d.h. wenn Flug, Transfer und Hotel von einem Reiseveranstalter in einem Paket gekauft wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise im stationären Reisebüro oder online gekauft wird. Wer dagegen mehrere einzelne Leistungen als verbundene Reiseleistung bucht, ist selbst für seine Reise verantwortlich – auch wenn mal etwas schief läuft.
Quelle: Deutscher Reiseverband