Gegen eine Zahlung von Geldbußen stellte das Landgericht Baden-Baden nach einer Verfahrensdauer von zwei Jahren die Strafverfahren gegen den ehemaligen Direktor des Schlosshotels Bühlerhöhe, Reto Schumacher, und den vormaligen SWR TV-Direktor Christof Schmid ein.
Damit sind die juristischen Auseinandersetzungen um die so genannte „Hotelaffäre“ des SWR beendet, schreibt das Medienmagazin „Journalist“ in seiner aktuellen Ausgabe. Die beiden Beschuldigten vereinbarten 2001 die Finanzierung der Geburtstagsfeier von SWR-Intendant Peter Voß. Die Kosten für die Fete hatte offiziell zwar das Hotel übernommen, allerdings zahlte de facto der SWR die Feier in Form von TV-Produktionskosten für die vom damaligen SWR-Intendanten moderierte Sendung „Bühler Begegnungen“.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Schumacher und Schmid wegen des Verdachts der Untreue angeklagt hatte, wurden beide in erster Instanz zu hohen Geldstrafen verurteilt. Sie wären bei Rechtskräftigkeit des Urteils vorbestraft gewesen. Das ist jetzt nicht mehr der Fall.
Quelle: dmm.travel