Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
In Thüringen wird die Hotelklassifizierung durch die HOGA Gastgewerbe Service GmbH realisiert. Die Klassifizierung erfolgt dabei ausschließlich durch berufene Mitglieder der Klassifizierungskommission.
Der Klassifizierung liegt ein verlässlicher Kriterienkatalog, der im Internet für alle Interessierte zur Verfügung steht, zugrunde.
Aktuell sind im Freistaat Thüringen 251 Hotels mit den DEHOGA-Sternen klassifiziert. Dies ist verglichen mit der Dichte an Hotels in Deutschland seit Jahren ein forderer Platz.
Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, führt dazu aus: „Grundsätzlich gehen wir gegen jede Art der Werbung mit Sternen in Thüringen vor, wenn diese zu Unrecht erfolgt und sie uns bekannt wird. In erster Linie weisen wir die Unternehmer darauf hin, dass mit Sternen nur geworben werden darf, wenn eine gültige Klassifizierung vorliegt. Regelmäßig setzen wir, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, entsprechende Fristen mit einer Unterlassungserklärungsaufforderung. Sollte dies nicht fruchten, so klagen wir entsprechend auf Unterlassung.“
Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Stand heute sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert. Das Klassifizierungssystem erfreut sich somit eines ungebrochenen Zuspruchs.
Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte werden dabei überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
„In diesem Jahr hatten wir bislang 16 solcher Fälle in Thüringen, denen wir wegen unzulässiger Sternewerbung nachgegangen sind. In drei Fällen haben wir die Klassifizierung erfolgreich realisiert, acht Unternehmen haben die von uns beanstandete Werbung eingestellt und drei Unternehmen wollen fortan mit anderen Symbolen werben. Der Rest befindet sich gerade noch in der Bearbeitung. Dies ist selbstredend ein Prozess, in dem wir selber recherchieren aber auch für Hinweise dankbar sind“, so Lars Schütze, der für die Klassifizierung zuständige Prokurist der HOGA Gastgewerbe Service GmbH.