Sharing Portale – HDV sieht keinen fairen Wettbewerb

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Die Hoteldirektorenvereinigung Deutschland (HDV) sieht auch nach Jahren keinen zufriedenstellenden Fortschritt im Umgang mit den Sharing Portalen wie Airbnb oder Wimdu. Diese erfahren in Deutschland und international Kritik aus der Hotelbranche, da sie durch die Vermittlung von privatem Wohnraum an Touristen und Geschäftsreisende zur Kurzzeit-Miete eine ernstzunehmende Konkurrenzsituation für die Hotellerie geschaffen haben. Denn die professionellen Privatvermieter unterliegen nicht den Auflagen, die Hotels zwingend erfüllen müssen. „Um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, brauchen wir einheitliche und transparente Regelungen, die für alle professionellen Anbieter von Wohnraum für Reisende gelten. Die Last der Auflagen kann nicht nur auf den Hotels liegen, während private Anbieter, die mittlerweile kommerziell und im großen Stil über die Sharing Portale vermieten, nach wie vor weitestgehend unbehelligt agieren. Da sehen wir auch die Vermittlungsportale in der Pflicht“, kommentiert HDV-Präsident Jürgen Gangl die aktuelle Situation und übt damit den Schulterschluss mit den Branchenverbänden IHA und HOTREC. Die Kritik gelte nicht der Sharing Economy als ein weltweit anerkanntes Geschäftsmodell. „Es geht darum, eine gerechte Wettbewerbssituation zu gewährleisten, in der professionelle Dienstleister der Sharing Economy sich an Rechtsvorschriften und Verpflichtungen ebenso halten müssen wie registrierte Tourismusunternehmen“, führt Jürgen Gangl weiter aus. Konkret dreht es sich unter anderem um Fragen der Registrierung der Anbieter sowie der Sicherheit und Gesundheit wie beispielsweise Brandschutzauflagen und Hygienevorschriften. Wesentlich ist auch die Regelung der Besteuerung (Unternehmenssteuer, Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer, Tourismusabgaben), der Versicherungen, des Schutzes von Mitarbeitern, der Umweltschutzauflagen, der Barrierefreiheit oder auch der Rechte von Nachbarn in Wohngebieten. „Im Sinne der Hotelbranche ist eine deutschlandweite oder international gültige Regelung für die Zukunft nicht nur wünschenswert, sondern notwendig“, so HDV-Chef Jürgen Gangl weiter.