Kern der gerichtlichen Auseinandersetzung war unfaire und irreführende Darstellung von Hotelpreisen und Verfügbarkeiten auf den Internetseiten. Geklagt hat der französische Hotelverband Synhorcat. Wie es heißt, war u. a. auf den französischen Buchungsseiten von Hotels.com und Expedia bei konkreten Anfragen für ein Hotel zu lesen, „es stehen keine Zimmer zum angegebenen Datum zur Verfügung“, wobei dies allerdings lediglich für Buchungen über Expedia-Seiten zutraf, weil deren Kontingent erschöpft war, nicht jedoch für Buchungen direkt über das Hotel oder andere Buchungskanäle. Dieses Verhalten führte dazu, dass potentielle Kunden dazu animiert wurden, ein anderes Hotel zu buchen. Dies führte zwangsläufig zu einem finanziellen Schaden bei den Hotels.
Im Urteil vom 04.10.11 bestätigte das Pariser Handelsgericht nun die Klage und verpflichtete Expedia, TripAdvisor und Hotels.com, ihr wettbewerbswidriges Verhalten zu beenden und Schadensersatz in einer Höhe von € 367 000 an den Verband und die beiden klageführenden Hotels zu zahlen.
„Auch in Deutschland greifen mehr und mehr Wild-West-Methoden des online Marketings um sich, die mit Preisklarheit und -wahrheit, aber auch mit partnerschaftlicher Fairness wenig zu tun haben. Wir haben daher von Anfang an das Verfahren unseres französischen Partnerverbandes über Hotrec aktiv begleitet, da Frankreich wohl das derzeit stringenteste Internetrecht in Europa aufweist“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) und Mitglied des Executive Komitees von Hotrec. „Das Urteil in Frankreich kann Signalwirkung für Europa entfalten und dazu beitragen, wettbewerbswidriges Verhalten im online Vertrieb konsequenter zu unterbinden“, so Luthe.
Quelle: www.nfh-online.de