Der Bund behält die Gästehaus Petersberg GmbH und die dazu gehörigen Immobilien. Das Privatisierungsverfahren wurde eingestellt, weil das Marktumfeld für Hoteltransaktionen sich verschlechtert habe. Bietern war es nicht möglich, adäquate Kaufpreise sowie die nach den Geschäftsmodellen notwendigen Modernisierungsinvestitionen in das Objekt in einer für den Bund akzeptablen Weise zu finanzieren, heißt es hierzu aus dem Finanzministerum.
Die Einstellung des Privatisierungsverfahrens hat keine Auswirkungen auf den Hotelbetrieb, da der Betriebsführungsvertrag mit der Steigenberger Hotels
AG eine vereinbarte Laufzeit von noch mehreren Jahren aufweist.
Der Bund als Eigentümer ist mit der Zusammenarbeit mit der Steigenberger Hotels AG zufrieden. Der Bund hat aus organisatorischen Gründen entschieden, die Liegenschaft und die Gästehaus Petersberg GmbH zusammenzuführen. Er prüft derzeit Investitionsmaßnahmen in das Objekt, die erforderlich erscheinen.
Quelle: www.nfh-online.de